| 1 |
a)
five. engagement gemeinnützige UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Schwarenbergstraße 83, 70188 Stuttgart
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar "gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabeordnung. Diese Zwecke müssen
nicht gleichzeitig und im gleichen Umfang
verwirklicht werden.
(2) Zwecke der Gesellschaft sind die
allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens (§ 52 II 1 Nr. 24 AO), die
Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52
II 1 Nr. 7 AO) sowie die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke (§ 52 II 1 Nr. 25 AO).
(3) Die Gesellschaftszwecke werden
insbesondere durch folgende Maßnahmen
verwirklicht, die den Gegenstand des
Unternehmens bilden:
(a) die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens erfolgt durch
die Förderung, Unterstützung und Stärkung
des ehrenamtlichen, freiwilligen,
bürgerschaftlichen Engagements als eine
der tragenden Säulen unseres offenen und
sozialen Gemeinwesens, insbesondere
durch
- die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements, u. a.
durch Vorträge, Seminare und Online-
Kampagnen, lnformationsveranstaltungen
und sonstige Aktionen zur Stärkung des
Bewusstseins für die Notwendigkeit des
persönlichen Einsatzes für die
Allgemeinheit aus altruistischen
Beweggründen sowie zur Verdeutlichung
der hohen gesellschaftlichen Bedeutung
des Ehrenamtes, der Freiwilligenarbeit und
des sozialen Engagements für die
Mitmenschen als Grundlage für ein
kooperatives Miteinander in unserer
Gesellschaft,
- die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für ehrenamtliches,
freiwilliges und bürgerschaftliches
Engagement, das als wesentlicher Teil
unseres demokratischen Gemeinwesens
unser soziales Miteinander stärkt und die
Lebensqualität fördert, u. a. durch den
Aufbau, den Betrieb und die
Weiterentwicklung einer Online-Plattform
mit dazugehöriger App mit dem Namen
"five.", mit deren Hilfe deutschlandweit
ehrenamtlich engagierte Personen an
steuerbegünstigte Organisationen zur
Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten
vermittelt sowie die Organisation und
Verwaltung von flexiblen Freiwilligen-
Kapazitäten und die Kommunikation
zwischen steuerbegünstigten
Organisationen,
Ehrenamtskoordinator*innen und
ehrenamtlich engagierten Personen
erleichtert und verbessert werden; der
Zugang zu dieser Plattform und App sowie
die Teilnahme an der Vermittlung und
Kommunikation steht auch Privatpersonen,
privaten Initiativen und nicht
steuerbegünstigten Körperschaften für die
Verwirklichung von gemeinnützigen,
mildtätigen und/oder kirchlichen Zwecken
bzw. Projekten im Sinne der §§ 52 Abs. 2,
53, 54 AO offen.
(b) Die Förderung der Bildung und
Erziehung erfolgt insbesondere durch
- die Organisation und Durchführung von
Aus-, Fort- und
Weiterbildungsveranstaltungen sowie
Fachtagungen zu m Thema freiwilliges
Bürgerengagement als wesentliches
Element zur Stärkung unserer sozialen
Gemeinschaft,
- die Beratung und Unterstützung
gemeinnütziger Organisationen bei der
Gestaltung von Kurzzeitengagements und
der Suche nach engagierten Bürger*innen
zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten,
u. a. durch die Veranstaltung von
Workshops vor Ort und ln-House-
Seminaren,
- die Entwicklung und Veröffentlichung von
Qualitätsstandards für die Arbeit im Bereich
des ehrenamtlichen Engagements von
Freiwilligenagenturen, -börsen und -zentren
sowie von steuerbegünstigten
Organisationen.
Die Teilnahme an Maßnahmen zur
Förderung der Bildung und Erziehung steht
auch Privatpersonen, privaten Initiativen
und nicht steuerbegünstigten
Körperschaften für die Verwirklichung von
gemeinnützigen, mildtätigen und/oder
kirchlichen Zwecken bzw. Projekten im
Sinne der §§ 52 Abs. 2,53,54 AO offen.
(4) Die Gesellschaft darf ihren
Satzungszweck auch durch Hilfspersonen
(im Sinne des § 57 l 2 AO) und/oder durch
planmäßiges Zusammenwirken mit anderen
steuerbegünstigten Körperschaften
verwirklichen. Die Gesellschaft darf ihren
Satzungszweck auch durch die Weitergabe
von Mitteln an andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder an Körperschaften des
öffentlichen Rechts verwirklichen. |
3.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.
b)
Geschäftsführerin:
Dietze, Ligia, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2025. |
a)
18.02.2025
Marksteiner |