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a)
flatexDEGIRO SE
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Omniturm, Große Gallusstraße 16-18,
60312 Frankfurt am Main
c)
a) die Entwicklung, die Herstellung, der
Vertrieb und die Wartung von Soft- und
Hardware, Telematikprodukten (im Sinne
drahtloser Datenübertragung und
Auswertung) und bürotechnischen Anlagen
jeder Art;
b) die Datenverarbeitung und das Anbieten
eines Büro-, Buchhaltungs- und
Dienstleistungsservice
insbesondere für die betriebswirtschaftliche
und organisatorische Abwicklung von
Finanzgeschäften, insbesondere
Wertpapiergeschäften, und von
Zahlungsverkehr jeglicher Art;
c) der Erwerb, die Verwaltung und die
Veräußerung von Beteiligungen an
Unternehmen, insbesondere aus dem
Bereich der Finanzdienstleistungsbranche,
sowie die Erbringung von Management-,
Beratungs- und Servicedienstleistungen
insbesondere für die vorgenannten
Gesellschaften und Dritte jeweils
insbesondere aus dem Bereich der
Finanzdienstleistungsbranche;
d) sowie sämtliche mit den vorgenannten
Aktivitäten fachverwandte Tätigkeiten. |
110.134.548,0
0 EUR |
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Vorstandmitglieder gemeinsam oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Vorstand:
Behrens, Oliver, Bad Soden am Taunus,
* ‒.‒.‒‒
Vorstand:
Dr. Janos, Benon, Hofheim am Taunus,
* ‒.‒.‒‒
Vorstand:
Strubel, Christiane, Birkenau, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Satzung vom 02.06.2025
b)
Die Gesellschaft ist - unter gleichzeitiger Annahme der
Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) -
entstanden durch grenzüberschreitende Verschmelzung zur
Aufnahme der flatex projektgesellschaft Alpha AG mit Sitz in
Wien/Österreich (Österreichisches Firmenbuch 649976)
(Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) auf die
flatexDegiroAG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht
Frankfurt am Main. HRB 103516) aufgrund des
Verschmelzungsplans über die grenzüberschreitende
Verschmelzung zur Aufnahme vom 03.11.2025 sowie der
Beschlüsse der Hauptversammlung der übertragenden
Gesellschaft vom 04.06.2025 sowie der Hauptversammlung
der übernehmenden Gesellschaft vom 02.06.2025.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
02.06.2025 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 01.06.2030
mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 11.013.454,00
EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals
zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2025/I).
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 02.06.2025 um bis zu 22.026.909,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2025/I).
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 04.06.2024 um bis zu 5.501.627,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2024/I). |
a)
29.12.2025
Schüßler
b)
Fall 1 |