| 12 | 
                                                                                    c) 
Förderung des Wohlfahrtswesens 
verwirklicht durch die selbstlose Förderung 
von schwer vermittelbaren und zuvor 
längere Zeit arbeitslosen Personen, um 
dadurch diesen Personen eine 
Eingliederung in den normalen 
Arbeitsprozess zu ermöglichen; Förderung 
der Kinder- & Jugendhilfe verwirklicht 
durch: Organisation und Durchführung von 
Bedarfsorientierten 
Bildungsveranstaltungen auf 
weltanschaulicher, kulturellen und 
politischen Gebieten, sowie 
Veranstaltungen die der charakterlichen 
Formung der jungen Menschen dienen; 
Organisation und Durchführung von 
sportlichen Veranstaltungen, die der 
körperlichen und geistigen Formung sowie 
die Bildung der Teamfähigkeit von jungen 
Menschen zum Ziel haben; Organisation 
und Durchführung von berufsbildenden 
Maßnahmen in Zusammenarbeit mit 
schulischen Einrichtungen und staatlichen 
Behörden; Betreuung von Jugendgruppen 
und Jugendclubs im Sinne der 
Satzungszwecke, insbesondere durch eine 
mobile Jugendarbeit; Betreuung und 
Unterstützung von Kindern und 
Jugendlichen z.B. durch 
Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe;  Betreuung 
von Kindern in Kindertageseinrichtungen; 
Förderung der Volksbildung durch die 
Qualifizierung von Menschen auf dem 
Gebiet des freiwilligen, unentgeltlichen 
Engagements bei gemeinnütziger 
Betätigung und der Vermittlung von 
entsprechenden Tätigkeiten verwirklicht. 
Dazu zählt auch die Durchführung von 
Seminaren im Rahmen des 
Bundesfreiwilligendienstes nach § 4 Nr. 3 
Leitlinien zum Bundesfreiwilligendienst. | 
                                                                                     | 
                                                                                     | 
                                                                                     | 
                                                                                    a) 
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2024 hat den 
Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere 
geändert: Gegenstand des Unternehmens. | 
                                                                                    a) 
16.12.2024 
Perband | 
                                                                            
                                                                    
                                                                                    | 10 | 
                                                                                    c) 
Förderung des Wohlfahrtswesens, 
insbesondere verwirklicht durch die 
selbstlose Förderung von schwer 
vermittelbaren und zuvor längere Zeit 
arbeitslosen Personen, insbesondere 
Suchtkranke, Arbeitsentwöhnte oder 
Behinderte sowie deren 
arbeitstherapeutischen Beschäftigungen 
und berufs- und sozialpädagogischen 
Betreuung, um dadurch diesen Personen 
eine Eingliederung in den normalen 
Arbeitsprozess zu ermöglichen. Förderung 
der Altenhilfe insbesondere verwirklicht 
durch Besuchsdienste bei alten oder 
hilfsbedürftigen Personen; Entlastung 
pflegender Familienangehöriger, soweit die 
Pfleger/innen selbst zum Personenkreis 
des § 53 AO gehören; Beteiligung von alten 
oder hilfsbedürftigen Personen z. B. bei 
Behördengängen, Arztbesuchen; Hilfe im 
Haushalt, im Krankheitsfall z. B. nach 
Entlassung aus dem Krankenhaus; kleinere 
Reparaturhilfen im Haushalt von Personen, 
die die Voraussetzungen des § 53 AO 
erfüllen sowie Durchführung von 
Veranstaltungen, die der Förderung der 
kulturellen Teilhabe sowie der Bildung 
älterer Menschen dienen. Förderung der 
Jugendhilfe, insbesondere verwirklicht 
durch Organisation und Durchführung von 
Bedarfsorientierten 
Bildungsveranstaltungen auf 
weltanschaulichen, kulturellen und 
politischen Gebieten, sowie die der 
charakterlichen Formung der jungen 
Menschen dienen; Organisation und 
Durchführung von sportlichen 
Veranstaltungen, die der körperlichen und 
geistigen Formung sowie Bildung der 
Teamfähigkeit jungen Menschen dienen; 
Organisation und Durchführung von 
Berufsbildenden Maßnahmen in 
Zusammenarbeit mit schulischen 
Einrichtungen und staatlichen Behörden; 
Betreuung von Jugendgruppen und 
Jugendclubs im Sinne der 
Satzungszwecke, insbesondere durch eine 
Streetworktätigkeit; Betreuung und 
Unterstützung von Kindern und 
Jugendlichen z. B. durch 
Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe; Betreuung 
von Kindern in Kindertageseinrichtungen. 
Förderung des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege im Sinne des 
Bundesnaturschutzgesetzes und/oder der 
Naturschutzgesetze der Länder, 
insbesondere durch Aktivitäten und 
Projekte, die dem Erhalten, Schaffen und 
Verbessern der Lebensgrundlagen für eine 
artenreiche Tier- und Pflanzenwelt in der 
Region der Gemeinde Röderaue dienen, 
verwirklicht. Insbesondere sollen dabei 
Projekte initiiert und gefördert werden, die 
zu einer Bewahrung des natürlichen Erbes 
beitragen. Dazu gehören folgende Projekte: 
Kopfweidenpflege am Neugraben in der 
Gemeinde Röderaue (Förderrichtlinie 
Natürliches Erbe - RL NE/2014); Anlegen 
und Pflege einer Blüh- und Insektenwiese 
in Frauenhain; Anlegen einer Totholzhecke 
zur Abgrenzung eines Waldspielplatzes; 
Bau und Errichtung von Nisthilfen; Anlegen 
und Pflege einer Streuobstwiese. 
Förderung der Kultur, insbesondere 
verwirklicht durch die Organisation und 
Durchführung von kulturellen 
Veranstaltungen (Theater, Musik, Kunst, 
Literatur) im Raum der Region Röderaue 
sowie Betreibung einer Bibliothek und 
Organisation und Durchführung von 
Workshops, die Menschen zur eigenen 
künstlerischen und kulturellen Betätigungen 
befähigen. Förderung der Volksbildung 
insbesondere durch die Qualifizierung von 
Menschen auf dem Gebiet des freiwilligen, 
unentgeltlichen Engagements bei 
gemeinnütziger Betätigung und Vermittlung 
von entsprechenden Tätigkeiten 
verwirklicht. Dazu gehören folgende 
Projekte: Grünes Klassenzimmer mit den 
Projekten "Vom Korn zum Brot", 
"Gemütliches und Sagenhaftes", "Mit dem 
Förster unterwegs", "Vom Baum zum Brett" 
und "Vom Regen zum Trinkwasser"; 
Durchführung des Naturtages mit 
Präsentation "Baum des Jahres", 
Pilzbestimmung und Kräuterkunde; 
Anlegen und Pflegen von Naturlehrpfaden; 
Seminare zu alternativen und erneuerbaren 
Energien, Nachhaltigkeit und 
Waldbewirtschaftung. | 
                                                                                     | 
                                                                                     | 
                                                                                     | 
                                                                                    a) 
Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2023 hat den 
Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere 
geändert: Gegenstand des Unernehmens. | 
                                                                                    a) 
17.01.2023 
Perband |