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gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin (HRB 126785 B)

Firmendaten

Anschrift
Schlesische Str. 26
10997 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 030/76764488-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.betterplace.org
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 15 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 126785 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gAG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 126785 B verzeichnet. Nach der Gründung am hat die gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im In- und Ausland, die nachhaltig dem Gemeinwohl dienen. Die Förderung kann den gesamten jeweils geltenden Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. (2) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks a. gemäß (1) hält und verwaltet die Gesellschaft Beteiligungen an ihren steuerbegünstigten Tochter- und Enkelgesellschaften zur unmittelbaren Verfolgung der eigenen steuerbegünstigten Zwecken b. gemäß (1) wirkt die Gesellschaft auch planmäßig mit ihrem Unternehmensverbund (also ihren Tochter- und Enkelgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO selbst erfüllen) zusammen. Das planmäßige Zusammenwirken geschieht durch ein arbeitsteiliges, aufeinander abgestimmtes Vorgehen, um die gemeinsamen satzungsmäßigen Zwecke zu verwirklichen. Hierzu werden die gemeinsamen Grundlagen und Standards für gleichwertige Dienstleistungen in den Bereichen IT, Personal, Finanzen und Recht geschaffen, erarbeitet, gefördert und gepflegt und diese ihren steuerbegünstigten Tochter- und Enkelgesellschaften bereitgestellt. (Shared Services). c. gemäß (1) bedient sich die Gesellschaft zur Verwirklichung eines in (1) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks eines Kooperationspartners (andere Körperschaft, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt). (3) Die Gesellschaft kann alle Handlungen vornehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zweckdienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 60.940,00 EUR. Die gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.06.2025)

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Liste der Gesell­schafter
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Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
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Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
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Registermeldungen 31

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Per-
son, Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefug-
nis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Sat-
zung oder Gesellschaftsver-
trag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
26 c)
(1) Förderung gemeinnützi-
ger, mildtätiger und kirchlicher
Zwecke im In- und Ausland, die
nachhaltig dem Gemeinwohl
dienen. Die Förderung kann
den gesamten jeweils gelten-
den Katalog des § 52 Abs. 2
AO sowie §§ 53 und 54 AO um-
fassen.
(2) Zur Verwirklichung des Sat-
zungszwecks
a. gemäß (1) hält und verwaltet
die Gesellschaft Beteiligungen
an ihren steuerbegünstigten
Tochter- und Enkelgesellschaf-
ten zur unmittelbaren Verfol-
gung der eigenen steuerbe-
günstigten Zwecken
b. gemäß (1) wirkt die Gesell-
schaft auch planmäßig mit ih-
rem Unternehmensverbund (al-
so ihren Tochter- und Enkelge-
sellschaften, die die Voraus-
setzungen der §§ 51 bis 68
AO selbst erfüllen) zusammen.
Das planmäßige Zusammen-
wirken geschieht durch ein ar-
beitsteiliges, aufeinander abge-
stimmtes Vorgehen, um die ge-
meinsamen satzungsmäßigen
Zwecke zu verwirklichen. Hier-
zu werden die gemeinsamen
Grundlagen und Standards für
gleichwertige Dienstleistungen
in den Bereichen IT, Personal,
Finanzen und Recht geschaf-
fen, erarbeitet, gefördert und
gepflegt und diese ihren steu-
erbegünstigten Tochter- und
Enkelgesellschaften bereitge-
stellt. (Shared Services).
c. gemäß (1) bedient sich die
Gesellschaft zur Verwirkli-
chung eines in (1) genannten
gemeinnützigen, mildtätigen
oder kirchlichen Zwecks eines
Kooperationspartners (ande-
re Körperschaft, die selbst die
Voraussetzungen der §§ 51 bis
68 AO erfüllt).
(3) Die Gesellschaft kann al-
le Handlungen vornehmen,
die zur Erreichung des Gesell-
schaftszwecks zweckdienlich
sind. Die Gesellschaft ist be-
rechtigt, Unternehmen im In-
und Ausland zu erwerben, zu
gründen oder sich daran zu be-
teiligen, sofern dies der För-
derung der gemeinnützigen,
mildtätigen und kirchlichen
Zwecke dient. Die Gesellschaft
kann gleichermaßen die Trä-
gerschaft für nichtrechtsfähi-
ge Stiftungen übernehmen so-
wie die Trägerschaft auf Ge-
winnerzielung ausgerichteter
Gesellschaften. Weiterhin kann
die Gesellschaft Stipendien
vergeben, sofern der Stipendiat
in die Verwirklichung der zuvor
genannten Zwecke eingebun-
den wird.
a)
Durch Beschluss der Haupt-
versammlung vom 18.06.2025
ist die Satzung geändert in §§
1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr)
redaktionell, 2 (Gesellschafts-
zweck, Unternehmensgegen-
stand), 3 (Gemeinnützigkeit)
durch Einfügen eines neuen §
und Änderung der anschließen-
den Nummerierung mit Erhö-
hung jeweils um 1 sowie der
Verweise, 15 neu/14 alt (Ände-
rung der Satzungsfassung), 24
(Bekanntmachungen) durch Ein-
fügen eines weiteren neuen §
sowie in 25 neu/23 alt (Grün-
dungsaufwand).
a)
27.06.2025
Bauhoff
25 Nicht mehr Prokurist:
4. Filipovic, Theresa
a)
24.10.2024
Schröder
24 b)
Die Gesellschaft hat auf Grund des
Spaltungs- und Übernahmevertra-
ges vom 21.08.2024 im Wege der
Ausgliederung Teile ihres Vermö-
gens (Teilbetrieb "betterplace.org")
auf die betterplace.org gGmbH mit
Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlot-
tenburg, HRB 266367 B) übertra-
gen.
a)
05.09.2024
Bauhoff
23 b)
Die Gesellschaft hat auf Grund des
Spaltungs- und Übernahmevertra-
ges vom 21.08.2024 im Wege der
Ausgliederung Teile ihres Vermö-
gens (Teilbetrieb "Good Crowd")
auf die Good Crowd GmbH mit
Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlot-
tenburg, HRB 266485 B) übertra-
gen.
a)
02.09.2024
Bauhoff
22 c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
(1) Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige, mildtätige und kirch-
liche Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung (§§ 51
ff. AO).
(2) Zweck der Gesellschaft ist
a. das nationale und internationa-
le Einwerben von Spenden und
Schenkungen (Beschaffung von
Mitteln) - in Form von Geld-,
Sach- oder Arbeitsleistungen - zur
Finanzierung und Durchführung
gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Projekte im In- und
Ausland. Die Mittelbeschaffung /
Förderung kann den gesamten je-
weils aktuell gültigen Katalog des
§ 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und
54 AO umfassen.
b. die Förderung der Volks- und
Berufsbildung sowie die Förde-
rung der Forschung.
(3) Zur Verwicklichung des Sat-
zungszwecks
a. gemäß (2) a. entwickelt und
betreibt die Gesellschaft Inter-
net-Plattformen, insbesondere
www.betterplace.org, die in be-
sonders effizienter Weise die
Ansprache und Gewinnung von
Spendern für die zu fördernden
Zwecke im Sinne der AO ermög-
lichen und die Kommunikation
der Projektfortschritte zwischen
allen Projektbeteiligten unterstüt-
zen.
b. gemäß (2) a. wendet die Ge-
sellschaft Mittel anderen Körper-
schaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts gemäß § 58
Nr. 1 Satz 1 AO zur Verwirkli-
chung der in (2) genannten ge-
meinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Zwecken zu. Diese
Mittelzuwendung ist, wie sich aus
(3) a. und c. ergibt, nicht die einzi-
ge Art der Zweckverwirklichung.
c. gemäß (2) b. betreibt die Ge-
sellschaft, unter anderem durch
die betterplace academy
i. Bildung und Weiterbildung der
Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs.
2 AO im Hinblick auf die Tätig-
keiten von Organisationen und
Körperschaften, die gemeinnüt-
zige Zwecke gemäß der AO ver-
folgen (ohne zwangsläufig steu-
erbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein), zur besse-
ren Einschätzung ihrer Aktivitä-
ten und zu deren Bewertung, z. B.
durch Veranstaltung von Vorträ-
gen und Schulungen, Organisati-
on von Kursen, Workshops, Ta-
gungen und Symposien, Erstel-
lung von Best-Practice-Listen, Ra-
tingsystemen, Vertrauensmecha-
nismen und Transparenzkriterien,
ii. Bildung und Weiterbildung i.S.
von § 52 Abs. 2 AO von Funkti-
onsträgern und Mitarbeitern von
Organisationen und Körperschaf-
ten, die gemeinnützige Zwecke
gemäß der AO verfolgen (ohne
zwangsläufig steuerbegünstigt
oder in Deutschland domiziliert
zu sein), insbesondere zu digitalen
Themen: insbesondere im Bereich
Fundraising, Finanzierung, Kom-
munikation und Medien, Admi-
nistration, Strategie und Projekt-
management, Arbeit- und Organi-
sationskultur, Ehrenamt und digi-
taler Wandel durch Veranstaltung
von Kursen, Workshops, Webina-
ren, Tagungen, Symposien, sowie
Schulungen (auch unter Einbezie-
hung konkreter Fragestellungen),
so z. B. in Form von Bildungs-
maßnahmen für Funktionsträger
und Mitarbeiter, die u.a. die Stei-
gerung der Fundraising- und
Kommunikationskompetenz der
genannten gemeinnützigen Or-
ganisationen und Körperschaften
zum Ziel haben, und indem den
Funktionsträgern und Mitarbei-
tern eine direkte Aus- bzw. Wei-
terbildung durch die Erarbeitung
und Zurverfügungstellung von
Planungsunterlagen und durch die
Mitarbeit in den Organisationen
gegeben wird,
iii. Entwicklung, Aufbau und Be-
trieb geeigneter Kommunikati-
onsinstrumente bzw. -medien, die
die Förderung der Bildung im ge-
nannten Sinne unterstützen (z.B.
geeignete Internetplattformen,
Printmedien, Newsletter etc.),
iv. Trägerschaft von Einrichtun-
gen, die geeignete Bildungsmaß-
nahmen zu den genannten The-
men anbieten,
v. Durchführung und/oder Verga-
be von Forschungsaufträgen zu
ausgewählten Fragen der Bildung
im genannten Sinne zur Entwick-
lung von innovativen Konzepten
zum Thema Fundraising, Finan-
zierung, Kommunikation und Me-
dien, Administration, Strategie
und Projektmanagement, Arbeits-
und Organisationskultur, Ehren-
amt und digitaler Wandel etc. und
zu ausgewählten Fragen der Digi-
talisierung der genannten Themen
und der Gesundheit.
vi. Evaluation und zeitnahe Ver-
breitung von Forschungs- und
Projektergebnissen.
d. gemäß (2) kann die Gesell-
schaft zur Verwircklichung eines
in (2) genannten
gemeinnützigen, mildtätigen und
kirchlichen Zwecks Kooperations-
leistungen an andere Körperschaf-
ten, die selbst die Voraussetzun-
gen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen,
erbringen.
e. gemäß (2) kann sich die Gesell-
schaft zur Verwircklichung eines
in (2) genannten
gemeinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Zwecks eines Koope-
rationspartners (andere Körper-
schaft, die selbst die Vorausset-
zungen der §§ 51 bis 68 AO er-
füllt) bedienen.
(4) Die gemeinnützigen, mildtäti-
gen und kirchlichen Zwecke müs-
sen nicht gleichzeitig und in glei-
chem Maße verwirklicht werden.
(5) Die gemeinnützigen und mild-
tätigen Zwecke müssen nicht
gleichzeitig und in gleichem Maße
verwirklicht werden.
(6) Gegenstand ist auch der Be-
trieb aller Geschäfte, die geeignet
sind, den vorgenannten Gesell-
schaftszweck zu fördern. Die Ge-
sellschaft ist berechtigt, Unterneh-
men im In- und Ausland zu erwer-
ben, zu gründen oder sich daran
zu beteiligen, sofern dies der För-
derung der gemeinnützigen und
mildtätigen Zwecke dient. Die
Gesellschaft kann gleichermaßen
die Trägerschaft für nichtrechts-
fähige Stiftungen und auf der
Grundlage einer Verwaltungsver-
einbarung die Verwaltung rechts-
fähiger Stiftungen übernehmen
sowie die Trägerschaft auf Ge-
winnerzielung ausgerichteter Ge-
sellschaften. Weiterhin kann die
Gesellschaft Stipendien vergeben,
sofern der Stipendiat in die Ver-
wirklichung der zuvor genannten
Zwecke eingebunden wird.
(7) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke.
(8) Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwe-
cke verwendet werden. Die Ge-
sellschaft dürfen keine Gewinn-
anteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Ge-
sellschaft erhalten; § 58 AO bleibt
jedoch unberührt.
(9) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
a)
30.08.2023
Dr. Lehmann
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Historie 19

24.10.2024
Entscheideränderung

Austritt
Frau Theresa Filipovic
Prokurist

16.09.2020
Entscheideränderung

Austritt
Frau Carolin Silbernagl
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Felix Oldenburg
Vorstand

25.09.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Theresa Filipovic
Prokurist

04.05.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Christian Kraus
Vorstandsmitglied

21.10.2016
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Timo Kladny
Vorstandsmitglied

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