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a)
iDerm Betriebsgesellschaft gGmbH
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des
Abschnitts,"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
a) Förderung von Wissenschaft und
Forschung ( § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff.1 AO),
b) Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff.
3 AO),
c) Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs.
2 Satz 1 Ziff. 7 AO),
d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO),
e) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.
Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist
Gegenstand der Gesellschaft insbesondere
a) die Errichtung, die Unterhaltung und der
Betrieb von
aa) besonders qualifizierten ambulanten,
teilstationären und stationären
Einrichtungen zur Diagnostik,
Akutbehandlung, medizinischen
Rehabilitation und Begutachtung von
Versicherten der gesetzlichen
Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen,
mit berufsbedingten Erkrankungen sowie
anerkannten Berufskrankheiten und von
anderen Versicherten, insbesondere durch
den Betrieb des Instituts für interdisziplinäre
Dermatologische Prävention und
Rehabilitation (iDerm), vorwiegend auf
Zuweisung der gesetzlichen
Unfallversicherung udn anderer
Sozialleistungsträger, Einrichtungen zur
Durchführung von medizinischen
Maßnahmen der Individualpräfention
gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der
Berufskrankheitenverordnung einschließlich
der dazugehörigen Schulungen für
Patienten und Angehörige sowie sonstigen
Einrichtungen, die dem Betrieb dieser
ambulanten, teilstationären und stationären
Einrichtungen zu dienen bestimmt sind,
bb) Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen zur Förderung
der Forschung auf dem Gebiet der
Rehabilitation und Individualprävention bei
berufsbedingten Erkrankungen,
insbesondere zur Erfüllung der Aufgaben
eines wissenschaftlichen An-Instituts
gemäß der An-Institutsordnung der
Universität Osnabrück;
cc) Einrichtungen für die Durchführung von
Maßnahmen zut Aus-, Fort- und
Weiterbildung von ärztlichem Personal,
Personal im Funktionsdienst und im
medizinisch-technischen Dienst,
medizinischem Pflege- und Hilfspersonal
sowie sonstigem Personal der unter lit. aa)
und bb) genannten sowie sonstigen
Einrichtungen,
b) die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung der unter (2) Satz 1 genannten
Zwecke durch eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft, soweit
sichergestellt ist, dass der Empfänger die
Mittel zweckentsprechend verwendet;
c) als auch das planmäßige
Zusammenwirken mit weiteren
steuerbegünstigten Körperschaften, welche
die Voraussetzungen im Sinne des
Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung für die Anerkennung als
steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis
68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2)
Satz 1 genannten steuerbegünstigten
Zwecke, und zwar nimmt die Gesellschaft
verschiedene Dienst- und
Versorgungsleistungen von mit der BG
Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen
Unfallversicherung gGmbH in einer
Konzernstruktur unmittelbar oder mittelbar
verbundene Unternehmen in Anspruch,
etwa Leistungen des
Personalmanagements, des Finanz- und
Rechnungswesens und Controllings, des
Einkaufs, Nutzungsüberlassungen,
Energieversorgungsleistungen sowie die
Überlassung von Personal, welche im
Rahmen eines steuerbegünstigten
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne
der §§ 65 ff. AO erbracht werden. |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Der Vorsitzende der Geschäfstführung vertritt die
Gesellschaft stets allein.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2026 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und 10 (Vertretung). |
a)
13.04.2026
Willamowius
b)
Fall 12 |