Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Zimmermann, Steffi, Jena, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Zimmermann, Steffi, Jena, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.05.2024
Kolmanko |
HRB 511104: iKTZ GmbH, Jena, Franz-Loewen-Straße 4, 07745 Jena. Einzelprokura: Zimmermann, Steffi, Jena, * ‒.‒.‒‒.
HRB 511104: iKTZ GmbH, Jena, Göschwitzer Straße 22, 07745 Jena. Änderung der Geschäftsanschrift: Franz-Loewen-Straße 4, 07745 Jena.
HRB 511104: iKTZ GmbH, Jena, Göschwitzer Straße 22, 07745 Jena. Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr. 2, Sp.6 Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme das gesamte Vermögen des Einzelunternehmens der iKTZ- innovative Klebetechnik Zimmermann e.k. mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRA 504140) gemäß Ausgliederungsvertrag vom 23.08.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Ausgliederungserklärung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag übernommen.
HRB 511104: iKTZ GmbH, Jena, Göschwitzer Straße 22, 07745 Jena. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der iKTZ- innovative Klebetechnik Zimmermann e.K. mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRA 504140) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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