Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Düvel, Reinhard, Bietigheim-Bissingen,
* ‒.‒.‒‒
nunmehr:
Vorstandsvorsitzender:
Birk, Tobias, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
25.03.2024
Neber |
8 |
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b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Birk, Tobias, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
23.08.2023
Neber |
HRB 761616: iT TOTAL AG, Stuttgart, Vor dem Lauch 19, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Hammer, Michael, Wimsheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 761616: iT TOTAL AG, Stuttgart, Vor dem Lauch 19, 70567 Stuttgart. Bestellt als Vorsitzender: Düvel, Reinhard, Bietigheim-Bissingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat am 14.12.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 761616: iT TOTAL AG, Stuttgart, Vor dem Lauch 19, 70567 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "InLIS GmbH Innovative Lösungen Informationssysteme Service", Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRB 470782) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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