| 2 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2.2. Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist die Verfolgung der
nachfolgenden Satzungszwecke:
i) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO,
ii) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO,
iii) die Förderung des Verbraucherschutzes,
§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 16 AO,
iv) die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens, § 52 Abs.
2 S. 1 Nr. 13 AO,
v) die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten vorgenannter
gemeinnütziger Zwecke, § 52 Abs. 2 S. 1
Nr. 25 AO.
vi) die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des Bun-
desnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes, § 52 Abs. 2 S. 1
Nr. 8 AO.
2.3. Diese Zwecke werden insbesondere
durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
i) Betreffend die Förderung von
Wissenschaft und Forschung:
a) die Durchführung von
Forschungsprojekten zu gesellschaftlichem
Wandel sowie zu offenen Technologien,
b) die Durchführung von Projekten
interdisziplinärer wissenschaftlicher Art und
durch qualitative und quantitative
wissenschaftliche Studien sowie deren
Vermittlung, beispielsweise durch
Publikationen und Vorträge,
c) die Unterstützung und Begleitung
wissenschaftlicher Projekte, die
gemeinwohlorientierte digitale und/oder
technologische Werkzeuge in der
Anwendung erproben,
d) die Vernetzung und Zusammenarbeit
von nationalen und internationalen
Akteuren in der Forschung und Entwicklung
im oben genannten Bereich. Alle
wissenschaftlichen Ergebnisse sind frei
zugänglich und werden zeitnah
veröffentlicht.
ii) Betreffend die Volks- und Berufsbildung:
a) die Entwicklung und Durchführung von
Bildungsveranstaltungen zum Thema fairer
digitaler und gesellschaftlicher Wandel
(Events, Workshops, Seminare,
Informationsveranstaltungen,
Arbeitsgruppen und Vorträge),
b) die Vergabe von Stipendien, die den hier
genannten gemeinnützigen Zwecken
zugutekommen. Die Stipendien sind
prinzipiell der Allgemeinheit zugänglich, ihre
Vergabe und die zugehörigen
Vergabekriterien werden jeweils rechtzeitig
veröffentlicht,
c) die Durchführung von Projekten, in
denen das zivilgesellschaftliche
Engagement und das Erreichen sozialer
Zwecke im oben genannten Bereich
gestärkt werden.
iii) Betreffend die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens:
die Entwicklung offener und ethischer
Technologien, die nicht zum Ausschluss
von Menschen führen sowie durch
Veranstaltungen wie Lesungen,
Symposien, Bildungsveranstaltungen und
Seminare, deren Zweck die Förderung von
Toleranz und internationaler Gesinnung ist,
die Durchführung von interkulturellen
Projekten und Begegnungen, die
Partizipation und Integration fördern.
iv) Betreffend die Verbraucherberatung und
der Verbraucherschutz:
die Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen und Veröffentlichungen
zum Verbraucherschutz, insbesondere im
Hinblick auf den Nutzen und die
Anwendungen von offenen und ethischen
Technologien für Verbraucher sowie den
Schutz der Verbraucher vor Technologien,
die ihre Rechte und Freiheiten missachten.
v) Betreffend die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten vorgenannter gemeinnütziger
Zwecke:
a) die Vernetzung von
zivilgesellschaftlichen Personen im digitalen
Ehrenamt mittels Veranstaltungen,
Workshops, Konferenzen und online-
Gruppen,
b) die Vernetzungsarbeit mit anderen
Organisationen und Akteurinnen mit dem
Zweck der Stärkung des
zivilgesellschaftlichen Engagements im
digitalen Raum,
c) die Durchführung von Projekten, bei
denen sich Personen aus der
Zivilgesellschaft aktiv in die Gestaltung des
Gemeinwohls einbringen können,
beispielsweise in Form von
Veranstaltungen, Informationsportalen
(vi) Betreffend die Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze der Länder,
des Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes:
die Durchführung oder Förderung von
Projekten im Bereich Klimaschutz und
nachhaltige Mobilität. |
|
|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel, den §§
1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), 2 (Gegenstand und
Satzungszweck des Unternehmens) und 4 (Stammkapital)
sowie die Einfügung eines Inhaltsverzeichnis beschlossen. |
a)
14.10.2025
Engler |
| 1 |
a)
interalia gGmbH
b)
Freiburg i. Br.
Geschäftsanschrift:
Rehlingstraße 9, 79100 Freiburg i. Br.
c)
Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist die Verfolgung der
nachfolgenden Satzungszwecke:
i. die Förderung von Wissenschaft und
Forschung, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO,
ii. Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO,
iii. die Förderung des Verbraucherschutzes,
§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 16 AO,
iv. die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens, § 52 Abs.
2 S. 1 Nr. 13 AO,
v. die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten vorgenannter
gemeinnütziger Zwecke, § 52 Abs. 2 S. 1
Nr. 25 AO.
Diese Zwecke werden insbesondere durch
folgende Maßnahmen verwirklicht:
i. Betreffend die Förderung von
Wissenschaft und Forschung:
a. die Durchführung von
Forschungsprojekten im Bereich offener
und ethischer Technologien für einen fairen
digitalen Wandel,
b. die Durchführung von Projekten
interdisziplinärer wissenschaftlicher Art und
durch qualitative und quantitative
wissenschaftliche Studien sowie deren
Vermittlung, beispielsweise durch
Publikationen und Vorträge,
c. die Unterstützung und Begleitung
wissenschaftlicher Projekte, die
gemeinwohlorientierte digitale und/oder
technologische Werkzeuge in der
Anwendung erproben,
d. die Vernetzung und Zusammenarbeit von
nationalen und internationalen Akteuren in
der Forschung und Entwicklung im oben
genannten Bereich. Alle wissenschaftlichen
Ergebnisse sind frei zugänglich und werden
zeitnah veröffentlicht.
ii. Betreffend die Volks- und Berufsbildung:
a. die Entwicklung und Durchführung von
Bildungsveranstaltungen zum Thema fairer
digitaler Wandel (Events, Workshops,
Seminare, Informationsveranstaltungen,
Arbeitsgruppen und Vorträge),
b. die Vergabe von Stipendien, die den hier
genannten gemeinnützigen Zwecken
zugutekommen. Die Stipendien sind
prinzipiell der Allgemeinheit zugänglich, ihre
Vergabe und die zugehörigen
Vergabekriterien werden jeweils rechtzeitig
veröffentlicht,
c. die Durchführung von Projekten, in
denen das zivilgesellschaftliche
Engagement und das Erreichen sozialer
Zwecke im oben genannten Bereich
gestärkt werden.
iii. Betreffend die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens:
a. die Entwicklung ethischer Technologien,
die nicht zum Ausschluss von Menschen
führen sowie durch Veranstaltungen wie
Lesungen, Symposien,
Bildungsveranstaltungen und Seminare,
deren Zweck die Förderung von Toleranz
und internationaler Gesinnung ist, die
Durchführung von interkulturellen Projekten
und Begegnungen, die Partizipation und
Integration fördern.
iv. Betreffend die Verbraucherberatung und
der Verbraucherschutz:
a. die Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen und Veröffentlichungen
zum Verbraucherschutz, insbesondere im
Hinblick auf den Nutzen und die
Anwendungen von offenen und ethischen
Technologien für Verbraucher sowie den
Schutz der Verbraucher vor Technologien,
die ihre Rechte und Freiheiten missachten.
v. Betreffend die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten vorgenannter gemeinnütziger
Zwecke:
a. die Vernetzung von
zivilgesellschaftlichen Personen im digitalen
Ehrenamt mittels Veranstaltungen,
Workshops, Konferenzen und online-
Gruppen,
b. die Vernetzungsarbeit mit anderen
Organisationen und Akteurinnen mit dem
Zweck der Stärkung des
zivilgesellschaftlichen Engagements im
digitalen Raum,
c. die Durchführung von Projekten, bei
denen sich Personen aus der
Zivilgesellschaft aktiv in die Gestaltung des
Gemeinwohls einbringen können,
beispielsweise in Form von
Veranstaltungen, Informationsportalen |
25.200,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Grünwald, Paula, geb. Glaser, Merzhausen,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Klein, Stefanie Kristina, Berlin, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2024. |
a)
02.07.2024
Mueller |