Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wieck, Johannes, Münster, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.01.2026
Henke |
HRB 6022: interface medien GmbH, Münster, Scheibenstr. 119, 48149 Münster. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Philip, Münster, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Weitkamp, Dennis, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6022: interface medien GmbH, Münster, Scheibenstr. 119, 48149 Münster. Nicht mehr Geschäftsführer: Baule, Ulf, Münster, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Wieck, Johannes, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6022: interface medien GmbH, Münster, Scheibenstr. 119, 48149 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen. Bestellt zum Geschäftsführer: Baule, Ulf, Münster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Baule, Ulf, Münster, * ‒.‒.‒‒.
interface medien GmbH, Münster, Scheibenstr. 119, 48149 Münster. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 26.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.10.2012 einen Teil ihres Vermögens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete interface service GmbH mit Sitz in Münster ( AG Münster HR B 14241) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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