ipi Institut für Marktforschung GmbH, Stuttgart, Neckarstraße 155, 70190 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Baumann, Karl-Heinz, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der "ipi Institute für Produkt-Markt-Forschung GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 740066) wurde am 16.12.2011 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am gleichen Tag zugestimmt haben.
ipi Institut für Marktforschung GmbH, Stuttgart, Neckarstraße 155, 70190 Stuttgart. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Quick-test Studio e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 726963) am 04.01.2012 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
ipi Institut für Marktforschung GmbH, Stuttgart, Neckarstraße 155, 70190 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Ausgliederung des Unternehmens des Einzelkaufmanns Karl-Heinz Baumann, * ‒.‒.‒‒, Plochingen unter der Firma "Quick-test Studio e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 726963) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Herr Karl-Heinz Baumann, * ‒.‒.‒‒, Plochingen hat sein einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma "Quick-test Studio e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 726963) im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 16.12.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.