HRB 90335: isdacom GmbH, Köln, Forsbachstraße 19, 51145 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Lennarz, Simone, Brühl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 90335: isdacom GmbH, Köln, Forsbachstraße 19, 51145 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2017. Geschäftsanschrift: Forsbachstraße 19, 51145 Köln. Gegenstand: Beratung, Schulung und Vortragstätigkeit in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz (EU-DSGVO, BDSG, LDSG, KDO, DSG-EKD) und Compliance sowie Stellung des externen Datenschutzbeauftragten und externen Compliance Officers sowie alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwaiger, Daniel, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Daniel Schwaiger unter der Firma BFS-Datenschutz e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 32465) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.01.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.