Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Geschäftsjahr)
beschlossen. |
a)
28.09.2023
Degner |
HRB 59246: itgain Consulting Gesellschaft für IT Beratung mbH, Hannover, Essener Str. 1, 30173 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Mares, Sven, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 59246: itgain Consulting Gesellschaft für IT Beratung mbH, Hannover, Essener Str. 1, 30173 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kalb, Thomas, Salzhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 59246: itgain Consulting Gesellschaft für IT Beratung mbH, Hannover, Essener Str. 1, 30173 Hannover. Prokura erloschen: von Riegen, Peter, Burgdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 59246:itgain Consulting Gesellschaft für IT Beratung mbH, Hannover, Essener Str. 1, 30173 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 30.06.2014 mit der Itgain Consulting Gesellschaft für IT Beratung mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 82421) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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