Die laif foundation gGmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 182822 verzeichnet. Nach der Gründung am 25.08.2023 hat die laif foundation gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die - Förderung von Kunst und Kultur sowie die - Förderung der Bildung, die - Förderung der Jugend- und Altenhilfe und die - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und nicht alle in gleichem Maße verfolgt werden. 2. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Zur Förderung von Kunst und Kultur durch - Veranstaltungen zur Vermittlung von Fotografie und Bewegtbild als Kulturtechnik des 21. Jahrhunderts - beispielsweise durch Ausstellungen, Fotowettbewerbe und ungewöhnliche Präsentationen von Fotografie und Bewegtbild im öffentlichen Raum, - Innovative fotografisch-publizistische Angebote zur Förderung einer lebendigen und vielfältigen Medienkultur durch die Entwicklung einer eigenen kostenfreien Online-Publikationsplattform, - die Überlassung geeigneter Räumlichkeiten, z.B. Atelier-, Übungs-, Auftritts-, Veranstaltungs- und Ausstellungsräume, an Künstler:innen sowie - die aktive Vernetzung von Kunst- und Medienschaffenden; Zur Förderung der Bildung durch - eigene Bildungsprogramme und - veranstaltungen in den Bereichen visuelle Medien, Informationsbeschaffung, Wissensvermittlung und Medienkompetenz für Jugendliche und Erwachsene. Zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe durch - Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen, insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und der Integration benachteiligter Gruppen, - die Durchführung von Maßnahmen der außerschulischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Projekte mit kulturellen, medienpädagogischen, allgemeinbildenden oder umweltbildenden Inhalten, zum Beispiel Workshops zur Recherche und Dokumentation von lokalen Umweltveränderungen, - die Durchführung von Partizipationsprojekten (z.B. visuelle Jugendredaktionen) nach konkreten Wünschen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sie in die Lage versetzen, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen, - die Stärkung der politischen und sozialen Teilhabe älterer Bürger:innen durch die Durchführung von Vorhaben und Projekten, mit Akteuren und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen, Organisationen und gemeinnützigen Vereinen und Unternehmen der Privatwirtschaft, die dazu geeignet sind, direkt und unmittelbar freiwilliges bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Zum Beispiel über von der Gesellschaft initiierte und betriebene Orte und Begegnungsräume in denen gezielt Diskurs-Formate angeboten werden. Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch - Schaffen von Begegnungsräumen zur Beratung, Ermutigung und Begleitung von Menschen, die sich mit ihren vielseitigen Fähigkeiten, Erfahrungen und Interessen ehrenamtlich engagieren wollen, - Stärkung lokaler Identifikation und die Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen sozialer, künstlerischer, kultureller, ökologischer und sozialökonomischer Projekte, - Aufbau lokaler und regionaler Netzwerke, um die Satzungszwecke zu fördern. 3. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO oder dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 1 AO). Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die laif foundation gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).