HRA 47305 B: maXXu GmbH & Co. KG, Berlin, Scharnhorststraße 24, 10115 Berlin. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. maXXu Verwaltungs GmbH; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 47305 B: maXXu GmbH & Co. KG, Berlin, Scharnhorststraße 24, 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Scharnhorststraße 24, 10115 Berlin
maXXu GmbH & Co. KG, Berlin, Albert-Einstein-Straße 14, 12489 Berlin, ((Gegenstand: Die private Arbeitsvermittlung, Beratung von Unternehmen, natürlichen Personen und Organisationen in allen betriebswirtschaftlichen Bereichen, insbesondere im Personalmanagement und Personalmarketing sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Der Vertrieb von Software.)). Firma: maXXu GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Albert-Einstein-Straße 14, 12489 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. maXXu Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 144263 B) Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der maXXu GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 76298 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.08.2012 und unter Beitritt der persönlich haftenden Gesellschafterin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..