Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
b)
Geschäftsanschrift:
Zitadellenweg 64 A, 13599 Berlin |
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a)
02.05.2025
Bauch |
5 |
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1.
Mezger, Sebastian, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäf-
te mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen |
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a)
13.09.2023
Wolschke |
HRB 217733 B: mmedien GmbH, Berlin, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin
HRB 217733 B: mmedien GmbH, Berlin, Heidestraße 13 A, 10557 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.001,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2020 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung des Spaltungs- und Übernahmevertrages mit der mmedien - agentur für kommunikation Inhaber René Mezger e.K. um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage das gesamte Vermögen des unter der Firma mmedien - agentur für kommunikation Inhaber René Mezger e.K. geführten einzelkaufmännischen Unternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 57208 B) im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 217733 B: mmedien GmbH, Berlin, Heidestraße 13 A, 10557 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Spaltung (Eintragung Nr. 2) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.12.2020; 16.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage das gesamte Vermögen des unter der Firma mmedien- agentur für kommunikation Inhaber René Mezger e.k. geführten einzelkaufmännischen Unternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 57208 B) im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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