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c)
1.
Die Erfüllung von übertragbaren Aufgaben
des straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV),
insbesondere die Gewährleistung des
ÖPNV und die Übernahme von
Betriebsführungsaufgaben. Die
Gesellschaft kann alle diesen Zweck
fördernde und mit diesem in einem
organisatorischen Zusammenhang
stehenden Geschäfte abschließen.
2.
Sie ist berechtigt, sich an anderen,
gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen
zu beteiligen. Sie kann als persönlich
haftender Gesellschafter eintreten und auch
einen Geschäftsführer bestellen. Sie kann
mit anderen gleichartigen Unternehmen
oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften
Verträge im Hinblick auf die Durchführung
des Unternehmenszwecks schließen.
3.
Darüber hinaus gehören zum
Unternehmensgegenstand alle dem
Unternehmenszweck dienlichen und
zulässigen Aktivitäten im Bereich der
öffentlichen Personenbeförderung mit
Kraftfahrzeugen, insbesondere die
Ausführung von Sonderformen des
Linienverkehrs; von Gelegenheitsverkehren
mit Omnibussen, Taxen und Mietwagen;
die Übernahme und Durchführung von
Personenbeförderungsleistungen jeder Art
für andere gleichartige Unternehmen; die
Planung, Finanzierung, Errichtung und
Bewirtschaftung von Anlagen zur
Personenbeförderung. Zum
Unternehmensgegenstand gehören
außerdem mit diesen Aufgaben
zusammenhängende Beratungs-,
Vermittlungs- und Handelstätigkeit, die
Akquisition und die Verwaltung von im
Eigentum der Gesellschaft stehenden
Immobilien, der Handel mit sowie der
Vermietung von Kraftfahrzeugen jeglicher
Art (neu und gebraucht).
4.
Darüber hinaus ist Gegenstand des
Unternehmens die Erbringung von
Dienstleistungen im Bereich des
Baunebengewerbes, insbesondere
Ausbau-,
Renovierungs-, Sanierungs- und sonstige
handwerksähnliche Tätigkeiten, soweit
diese keiner besonderen behördlichen
Genehmigung bedürfen sowie
die Vermietung von Baumaschinen,
Baugeräten und sonstigen technischen
Betriebsmitteln, einschließlich der damit
verbundenen logistischen und
technischen Dienstleistungen. |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Gräbedünkel, Knut, Kranichfeld, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2025 hat den
Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Dabei wurde auch geändert: §§ 2 (Gegenstand), 5
(Vertretungsregelung). |
a)
29.01.2026
Priedigkeit |