Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 24.06.2025 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 24.06.2025 mit der moccabirds GmbH mit Sitz in Trier
(Amtsgericht Wittlich, HRB 42898) verschmolzen
(Verschmelzung durch Aufnahme). |
a)
06.10.2025
Kranz |
4 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 24.06.2025 und der
Gesellschafterversammlung des übernehmenden
Rechtsträgers vom 24.06.2025 mit der moccamedia GmbH
mit Sitz in Trier (Wittlich, HRB 45173) verschmolzen
(Verschmelzung durch Aufnahme).
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem
Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. |
a)
01.09.2025
Steilen |
HRB 3979: MoccaMedia Aktiengesellschaft, Trier, Sichelstraße 6, 54290 Trier. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers in neuer Rechtsform (moccamedia GmbH, Amtsgericht Wittlich, HRB 45173) am 11.09.2020 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 45173: moccamedia GmbH, Trier, Sichelstraße 6, 54290 Trier. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2020. Geschäftsanschrift: Sichelstraße 6, 54290 Trier. Gegenstand: Die Konzeption und Realisierung aller Arten von Medienwerbung und PR-Maßnahmen, der Handel mit Werbeartikeln, die Vermittlung von Werbeaufträgen, die Durchführung und Vermittlung von Markterhebungen aller Art, die betriebswirtschaftliche Beratung und Erstellung von Gutachten, insbesondere in Marketingangelegenheiten sowie die Erstellung von Konzeptionen im Bereich der Kommunikation. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Patrick, Trier, * ‒.‒.‒‒; Lamberty, Cornelia, Trier, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MoccaMedia Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 3979) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.08.2020.
HRB 3979: MoccaMedia Aktiengesellschaft, Trier, Sichelstraße 6, 54290 Trier. Die Hauptversammlung vom 18.08.2020 hat die Umstellung des Grundkapitals auf 51.129,19 EUR und sodann die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 48.870,81 EUR auf nunmehr 100.0000 € beschlossen. § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung wurde entsprechend geändert. Neues Grundkapital: 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2020 im Wege des Formwechsels in die moccamedia GmbH mit Sitz in Trier umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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