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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Wetekamp, Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Deuss, Alexander, Kronberg im Taunus,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.09.2025
Eckel |
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b)
Geschäftsanschrift:
Rottenbucher Str. 28, 82166 Gräfelfing
c)
Erbringung von Bankgeschäften und
Finanzdienstleistungen, insbesondere
Anschaffung oder Veräußerung von
Finanzinstrumenten im eigenen Namen für
fremde Rechnung
(Finanzkommissionsgeschäft gemäß § 2
Abs. 2 Nr. 1 WpIG)
Übernahme von Finanzinstrumenten für
eigenes Risiko zur Platzierung oder die
Übernahme gleichwertiger Garantien
(Emissionsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2
WpIG) Vermittlung von Geschäften über
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung § 2
Abs. 2 Nr. 3 WpIG)
Abgabe von persönlichen Empfehlungen
im Sinne des Artikels 9 der Delegierten
Verordnung (EU) 2017/565 der
Kommission vom 25. April 2016 zur
Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates in
Bezug auf organisatorische Anforderungen
an Wertpapierfirmen und Bedingungen für
Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug
auf die Definition bestimmter Begriffe für
die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. L
87 vom 31.3.2017, S. 1; L 246 vom
26.9.2017, S. 12; L 82 vom 26.3.2018, S.
18), die zuletzt durch die Delegierte
Verordnung (EU) 2019/1011 (ABl. L 165
vom 21.6.2019, S. 1) geändert worden ist,
an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf
Geschäfte mit bestimmten
Finanzinstrumenten beziehen, sofern die
Empfehlung auf eine Prüfung der
persönlichen Umstände des Anlegers
gestützt oder als für ihn geeignet
dargestellt wird und nicht ausschließlich
über Informationsverbreitungskanäle oder
für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird
(Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4
WpIG)
Anschaffung oder Veräußerung von
Finanzinstrumenten in fremdem Namen für
fremde Rechnung (Abschlussvermittlung
gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 WplG Platzierung
von Finanzinstrumenten ohne feste
Übernahmeverpflichtung
(Platzierungsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr.
8 WpIG)
Eigenhandel durch das
a) kontinuierliche Anbieten des An- und
Verkaufs von Finanzinstrumenten an den
Finanzmärkten zu selbst gestellten Preisen
für eigene Rechnung unter Einsatz des
eigenen Kapitals (Market-Making),
b) häufige organisierte und systematische
Betreiben von Handel für eigene Rechnung
in erheblichem Umfang außerhalb eines
organisierten Marktes oder eines
multilateralen oder organisierten
Handelssystems, wenn Kundenaufträge
außerhalb eines geregelten Marktes oder
eines multilateralen oder organisierten
Handelssystems ausgeführt werden, ohne
dass ein multilaterales Handelssystem
betrieben wird (systematische
Internalisierung),
c) Anschaffen oder Veräußern von
Finanzinstrumenten für eigene Rechnung
als Dienstleistung für andere oder
d) Kaufen oder Verkaufen von
Finanzinstrumenten für eigene Rechnung
als unmittelbarer oder mittelbarer
Teilnehmer eines inländischen
organisierten Marktes oder eines
multilateralen oder organisierten
Handelssystems mittels einer
hochfrequenten algorithmischen
Handelstechnik, die gekennzeichnet ist
durch
aa) eine Infrastruktur zur Minimierung von
Netzwerklatenzen und anderen
Verzögerungen bei der Orderübertragung
(Latenzen), die mindestens eine der
folgenden Vorrichtungen für die Eingabe
algorithmischer Aufträge aufweist:
aaa) Kollokation,
bbb) Proximity Hosting oder
ccc) direkter elektronischer
Hochgeschwindigkeitszugang,
bb) die Fähigkeit des Systems, einen
Auftrag ohne menschliche Intervention im
Sinne des Artikels 18 der Delegierten
Verordnung (EU) 2017/565 einzuleiten, zu
erzeugen, weiterzuleiten oder auszuführen
und
cc) ein hohes untertägiges
Mitteilungsaufkommen im Sinne des
Artikels 19 der Delegierten Verordnung (EU)
2017/565 in Form von Aufträgen,
Kursangaben oder Stornierungen, auch
ohne dass eine Dienstleistung für andere
vorliegt (Hochfrequenzhandel)
(Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10
WpIG)
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten für eigene Rechnung
ohne dass es sich hierbei um Eigenhandel
handelt (Eigengeschäft gemäß § 15 Abs. 3
WpIG). |
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a)
Die Hauptversammlung vom 18.7.2024 hat die Änderung des
§ 4 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung
beschlossen. |
a)
08.10.2024
Fischer |
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Prokura erloschen:
Lechner, Christian, Steinebach, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Weyerhäuser, Dirk, Butzbach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.12.2023
Maier |
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a)
Die Hauptversammlung vom 21.7.2023 hat die Schaffung
eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des §§ 5
(Aktien, Genehmigtes Kapital), 7 (Aufsichtsrat), 9 (Ort und
Einberufung der Hauptversammlung), 10 (Teilnahmerecht)
und 18 (Informationen und Mitteilungen) der Satzung
beschlossen.
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
21.7.2023 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrates bis
zum 20.7.2028 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder
mehrmals um insgesamt bis zu 3.736.850,- EUR zu erhöhen,
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden
kann (Genehmigtes Kapital 2023/I).
Das Genehmigte Kapital vom 10.7.2018 (Genehmigtes Kapital
2018/I) ist durch Zeitablauf erloschen. |
a)
03.08.2023
Fischer |
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b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kalischer, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.07.2023
Behrens |