p w e - V e r l a g Gesellschaft für Medienpublikationen mbH, Hamburg (Mittelweg 177, 20148 Hamburg). Der mit der Burda Verlagsbeteiligungen GmbH, München (Amtsgericht München, HRB 115875) am 16.12.2005 abgeschlossene Organschaftsvertrag mit Beherrschungsvereinbarung und Gewinnabführungsverpflichtung ist durch Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zum 31.07.2006, 24.00 Uhr beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
p w e - V e r l a g Gesellschaft für Medienpublikationen mbH, Hamburg (Mittelweg 177, 20148 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden getaklik Medien GmbH am 17.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
p w e - V e r l a g Gesellschaft für Medienpublikationen mbH, Hamburg (Mittelweg 177, 20148 Hamburg). Eintragung Nr. 7 Spalte 4 vom 03.11.2006 von Amts wegen berichtigt: Die Vertretungsberechtigung lautet richtig: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen Geschäftsführer: Müller, Markus, Haderslev/Dänemark, * ‒.‒.‒‒.
p w e - V e r l a g Gesellschaft für Medienpublikationen mbH, Hamburg (Mittelweg 177, 20148 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der getaklik Medien GmbH mit Sitz in Starnberg (Amtsgericht München, HRB 154278) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
p w e - V e r l a g Gesellschaft für Medienpublikationen mbH, Hamburg (Mittelweg 177, 20148 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Berens, Philipp, kfm. Angest., Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Müller, Markus, Haderslev/Dänemark, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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