Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2023 hat die
Satzung neu gefasst. |
a)
11.01.2024
Denzinger |
HRB 11701: prodyTel Distribution GmbH, Stein, Mühlstr. 50, 90547 Stein. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -37.500,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 37.500,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 11701: prodyTel Distribution GmbH, Stein, Mühlstr. 50, 90547 Stein. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wintersberg, Jan-Peter, Zirndorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11701: prodyTel Distribution GmbH, Stein, Mühlstr. 50, 90547 Stein. Die Gesellschafterversammlung vom 29./30.11.2016 hat die Änderung der §§ 16 (Tod eines Gesellschafters) und 18 (Abfindung eines Gesellschafters) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 11701:prodyTel Distribution GmbH, Stein, Mühlstr. 50, 90547 Stein.Die Prodytel GmbH mit dem Sitz in Stein (Amtsgericht Fürth HRB 9375) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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