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protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen, Bad Aibling (HRB 19992)

Firmendaten

Anschrift
Hochriesstr. 24
83043 Bad Aibling
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2010
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 19992
Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen aus Bad Aibling ist im Handelsregister Traunstein unter der Nummer HRB 19992 verzeichnet. Nach der Gründung am 09.03.2010 hat die protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Zweck der Gesellschaft ist Schutz und Förderung des Familienverbundes im Allgemeinen. Im Mittelpunkt steht dabei die uneigennützige Unterstützung von bedürftigen Menschen in Deutschland, aber auch weltweit, die in sehr problematischen familiären Verhältnissen leben. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf - Allein erziehende Mütter, aber auch allein erziehende Väter, mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Allein stehende ältere Frauen, aber auch allein stehende ältere Männer ohne familiäre Unterstützung, die in unzumutbar schwierigen Verhältnissen, Bedingungen und Situationen leben -Frauen, aber auch Männer, die sich in unzumutbaren familiären Verhältnissen (z.B. Opfer von häuslicher Gewalt) bzw. unverschuldeten Notlagen befinden (z.B. Wohnungslosigkeit, Unfall, Tod des Partners, etc). -Alle Mitglieder von Familien, die auf Grund geringen Einkommens oder unverschuldet in so schwierigen Verhältnissen leben müssen, dass Eltern und Kindern keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. -Einkommensschwache Familien, deren Lebensbedingungen und Situationen (z.B. Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, etc) so schwierig sind, dass die Kinder an deutlichem Mangel materieller und finanzieller Mittel, Lern- und Bildungsmöglichkeiten sowie Lebensfreude, gesellschaftlicher Teilhabe oder liebevoller Zuwendung leiden. -Kinderreiche Familien, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Hilfebedürftige Kindern jeden Geschlechts, Hautfarbe, Konfession, Herkunft, denen auf Grund zerrütteter oder nicht mehr existierender Familienverhältnisse (z.B. Strassen- und Heimkinder) keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Hilfe für in Punkt 1 genannte bedürftige Personen oder Personengruppen zur Verbesserung der familiären Lebensumstände im Hinblick auf -Ernährung (z.B. Lebensmittelzuwendung allgemein, Pausenbrot für schulpflichtige Kinder, Ernährungsberatung, etc). -Lebens- und Wohnsituation (z.B. Möbel- und Hausratzuwendung, Kleidung, Spielzeug, Schöner Wohnen-Beratung, Finanzberatung, etc.). -Lebensfreude (z.B. Geburtstags- und Weihnachtsgeschenkeservice, Urlaub für Kinder bzw. Unterstützung von familiären Freizeit- und Urlaubsaktivitäten, Förderung von Besuchen bei Freunden oder Verwandten, etc.). -Lern- und Bildungsmöglichkeiten (Organisation von Nachhilfe, Lernkreisen oder Arbeitsplatzoptionen für Kinder, Wissenszugang via Internet oder Büchern, Elternfortbildung, Zuschüsse für Klassenfahrten, etc.). -Stärkung des eigenen Selbstwerts, um Anerkennung in Familie und Freundeskreis zu steigern (z.B. Schulung der Persönlichkeit, Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe durch Einbindung in Vereinen, Förderung von Hobbys, geistigen und künstlerischen Tätigkeiten, etc.). b) Förderung von Modellprojekten oder Förderung und Durchführung von Maßnahmen, die dem Satzungszweck entsprechen (z.B. Patenschaften von wohlhabenden Familien für bedürftige Familien, Schulprojekt "Prävention Hunger in der Schule", etc) c)Hilfestellung in akuten Notlagen als Start einer nachhaltigen Unterstützung (z.B. Unfall, Tod eines Elternteils, etc) d) Vertretung der Interessen von in Punkt 1 genannten bedürftigen Personen oder Personengruppen gegenüber Politik, Gesellschaft, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft in Form von Beratung, Amtshilfe, administrative Unterstützung, etc. e) direkte und indirekte praktische Hilfe wie beispielsweise Besuche im Sinne einer sozialen Einbindung, Betreuung bei Einkäufen oder Ausflügen, Unterstützung bei Arztbesuchen, Kinderbetreuungsservice zur Entlastung der Eltern, etc. f) finanzielle Unterstützung zur Aufbesserung der familiären Einkommenssituation g) laufende oder einmalige Unterstützung durch finanzielle Zuwendungen und Beratung für hilfsbedürftige Personen im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Gesellschaftszweckes einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im Rahmen des § 58 der Abgabenordnung zur Verfügung stellen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 07.04.2010
Neueintragung

protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen, Bad Aibling, Hochriesstr. 24, 83043 Bad Aibling.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2010. Geschäftsanschrift: Hochriesstr. 24, 83043 Bad Aibling. Gegenstand des Unternehmens: 1. Zweck der Gesellschaft ist Schutz und Förderung des Familienverbundes im Allgemeinen. Im Mittelpunkt steht dabei die uneigennützige Unterstützung von bedürftigen Menschen in Deutschland, aber auch weltweit, die in sehr problematischen familiären Verhältnissen leben. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf - Allein erziehende Mütter, aber auch allein erziehende Väter, mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Allein stehende ältere Frauen, aber auch allein stehende ältere Männer ohne familiäre Unterstützung, die in unzumutbar schwierigen Verhältnissen, Bedingungen und Situationen leben -Frauen, aber auch Männer, die sich in unzumutbaren familiären Verhältnissen (z.B. Opfer von häuslicher Gewalt) bzw. unverschuldeten Notlagen befinden (z.B. Wohnungslosigkeit, Unfall, Tod des Partners, etc). -Alle Mitglieder von Familien, die auf Grund geringen Einkommens oder unverschuldet in so schwierigen Verhältnissen leben müssen, dass Eltern und Kindern keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. -Einkommensschwache Familien, deren Lebensbedingungen und Situationen (z.B. Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, etc) so schwierig sind, dass die Kinder an deutlichem Mangel materieller und finanzieller Mittel, Lern- und Bildungsmöglichkeiten sowie Lebensfreude, gesellschaftlicher Teilhabe oder liebevoller Zuwendung leiden. -Kinderreiche Familien, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Hilfebedürftige Kindern jeden Geschlechts, Hautfarbe, Konfession, Herkunft, denen auf Grund zerrütteter oder nicht mehr existierender Familienverhältnisse (z.B. Strassen- und Heimkinder) keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Hilfe für in Punkt 1 genannte bedürftige Personen oder Personengruppen zur Verbesserung der familiären Lebensumstände im Hinblick auf -Ernährung (z.B. Lebensmittelzuwendung allgemein, Pausenbrot für schulpflichtige Kinder, Ernährungsberatung, etc). -Lebens- und Wohnsituation (z.B. Möbel- und Hausratzuwendung, Kleidung, Spielzeug, Schöner Wohnen-Beratung, Finanzberatung, etc.). -Lebensfreude (z.B. Geburtstags- und Weihnachtsgeschenkeservice, Urlaub für Kinder bzw. Unterstützung von familiären Freizeit- und Urlaubsaktivitäten, Förderung von Besuchen bei Freunden oder Verwandten, etc.). -Lern- und Bildungsmöglichkeiten (Organisation von Nachhilfe, Lernkreisen oder Arbeitsplatzoptionen für Kinder, Wissenszugang via Internet oder Büchern, Elternfortbildung, Zuschüsse für Klassenfahrten, etc.). -Stärkung des eigenen Selbstwerts, um Anerkennung in Familie und Freundeskreis zu steigern (z.B. Schulung der Persönlichkeit, Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe durch Einbindung in Vereinen, Förderung von Hobbys, geistigen und künstlerischen Tätigkeiten, etc.). b) Förderung von Modellprojekten oder Förderung und Durchführung von Maßnahmen, die dem Satzungszweck entsprechen (z.B. Patenschaften von wohlhabenden Familien für bedürftige Familien, Schulprojekt "Prävention Hunger in der Schule", etc) c)Hilfestellung in akuten Notlagen als Start einer nachhaltigen Unterstützung (z.B. Unfall, Tod eines Elternteils, etc) d) Vertretung der Interessen von in Punkt 1 genannten bedürftigen Personen oder Personengruppen gegenüber Politik, Gesellschaft, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft in Form von Beratung, Amtshilfe, administrative Unterstützung, etc. e) direkte und indirekte praktische Hilfe wie beispielsweise Besuche im Sinne einer sozialen Einbindung, Betreuung bei Einkäufen oder Ausflügen, Unterstützung bei Arztbesuchen, Kinderbetreuungsservice zur Entlastung der Eltern, etc. f) finanzielle Unterstützung zur Aufbesserung der familiären Einkommenssituation g) laufende oder einmalige Unterstützung durch finanzielle Zuwendungen und Beratung für hilfsbedürftige Personen im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Gesellschaftszweckes einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im Rahmen des § 58 der Abgabenordnung zur Verfügung stellen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Steidl, Astrid, Bad Aibling, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

07.04.2010
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Astrid Steidl
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 06.04.2010