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a)
studio k ACT gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Plesser Straße 9, 12435 Berlin
c)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "steuerbegünstig-
te Zwecke" der Abgabenordnung
(§§ 51f AO). Der Gegenstand der
Gesellschaft ist die Förderung von
kulturellen und baukonstruktiven
Projekten im Rahmen der Archi-
tektur- und Baupraxis in Zusam-
menarbeit mit Personen aus Län-
dern des Globalen Südens. Zweck
der Gesellschaft ist die: Förderung
der Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studierendenhil-
fe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), Förde-
rung der Toleranz auf allen Ge-
bieten der Kultur und des Völker-
verständigungsgedankens (§ 52
Abs. 2 Nr. 13 AO), Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit (§
52 Abs. 2 Nr. 15 AO). Die vor-
genannten gemeinnützigen Zwe-
cke der Gesellschaft werden ins-
besondere verwirklicht durch: Pla-
nung und Bau von Hochbau- und
Infrastrukturmaßnahmen mit Pro-
jekt- und Baustandort in Ländern
des Globalen Südens, wie z. B.
die Errichtung von Bildungsein-
richtungen, Unterkünften, Kunst-
und Kulturinstitutionen oder Ge-
sundheitseinrichtungen, ebenso
von Standorten zur Produktion
und Verarbeitung landwirtschaft-
licher Erzeugnisse und Marktstät-
ten. Hierzu gehört die Planung ei-
nes gesamtheitlichen Entwurfs-
konzepts für Neu- und/oder Um-
bauten für die jeweilige Wirkstät-
te sowie die bauliche Umsetzung
dessen in Zusammenarbeit mit
im Projektland ansässigen Perso-
nen. Förderung und Durchführung
von Bildungsmaßnahmen im Rah-
men der Architektur- und Baupra-
xis durch Schulung und Ausbil-
dung in Ländern des Globalen Sü-
dens, wie z. B. die Durchführung
von Weiterbildungen oder Work-
shops im Rahmen der vorgenann-
ten Planungs- und Baumaßnah-
men (§ 2 Abs. 3 Nr. 1), Koope-
rationen mit Bildungs- oder Kul-
tureinrichtungen oder Vorträge
im Zusammenhang der baukul-
turellen Praxis in internationaler
Zusammenarbeit. Förderung des
kulturellen Austauschs zwischen
Europa und Ländern des Globa-
len Südens, wie z. B. kurz- oder
langfristige Austauschprogramme
in länderbezogen beide Richtun-
gen im Rahmen der Architektur-
und Baupraxis als unentgeltliche
Volontärstätigkeit in Planungs-
oder Bauphasen oder als Exkur-
sion für die Erweiterung des ge-
genseitigen kulturellen Verständ-
nisses, Erarbeitung und Unter-
stützung von Förderprogrammen
mit Kunst- oder Kultureinrichtun-
gen, die im Bereich der Architek-
tur- und Baupraxis angegliedert
sind (z. B. "Kunst am Bau" oder
Verknüpfung von sich in Kunst
und Architektur überschneiden-
den Themen in internationaler Zu-
sammenarbeit). Nach Projektfer-
tigstellung werden die errichte-
ten oder umgebauten Gebäude (§
2 Abs. 3 Nr. 1) zur institutionel-
len Leitung, Betreuung, Wartung,
Nutzung und Instandhaltung an
im Projektland ansässige staatli-
che oder private oder nichtstaatli-
che gemeinnützige Körperschaf-
ten oder Sozialunternehmen, die
vergleichbare steuerbegünstigte
Ziele verfolgen, übergeben. Die
Gesellschaft ist zu keinem Zeit-
punkt Eigentümerin der Gebäu-
de der o. g. Neu- und Umbaupro-
jekte. Die Gesellschaft arbeitet
zur Erfüllung der Satzungszwe-
cke auf nationaler und internatio-
naler Ebene mit staatlichen, priva-
ten, nichtstaatlichen gemeinnüt-
zigen Körperschaften und Sozi-
alunternehmen, die als Koopera-
tionspartner* in bezeichnet wer-
den, zusammen. Die Umsetzung
dieses Zwecks erfolgt über die
Gesellschaft selbst sowie durch
Hilfspersonen im Sinne des § 57
Abs. 1 Nr. 2 AO. Bei den zur Ver-
wirklichung der Zwecke genann-
ten Projekten (§ 2 Abs. 3) steht
die Beschäftigung von im Projekt-
land ansässigen Personen im Vor-
dergrund. Die Vergabe von Tä-
tigkeiten und Dienstleistungen an
Auftragnehmer*innen durch die
Gesellschaft und die Beschäfti-
gung von Arbeitnehmer*innen
in der Gesellschaft zur Zweck-
erreichung sind ortsungebunden
und somit ebenso zulässig. Alle
im Projektland ansässigen und an
Projekt und/oder am Bau beteilig-
ten Personen werden von der*m
Kooperationspartner* in beschäf-
tigt. Eine direkte Beauftragung
zwischen der Gesellschaft und im
Projektland ansässigen Personen,
die nicht der*m Kooperationspart-
ner* in angehören, ist nicht vorge-
sehen. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Ziadeh, Kristina, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
23.12.2024 |
a)
10.03.2025
von La Chevalle-
rie |