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studio k ACT gGmbH, Berlin (HRB 273014 B)

Firmendaten

Anschrift
Plesser Str. 9
12435 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 273014 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die studio k ACT gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 273014 B verzeichnet. Nach der Gründung am 23.12.2024 hat die studio k ACT gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51f AO). Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von kulturellen und baukonstruktiven Projekten im Rahmen der Architektur- und Baupraxis in Zusammenarbeit mit Personen aus Ländern des Globalen Südens. Zweck der Gesellschaft ist die: Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO). Die vorgenannten gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: Planung und Bau von Hochbau- und Infrastrukturmaßnahmen mit Projekt- und Baustandort in Ländern des Globalen Südens, wie z. B. die Errichtung von Bildungseinrichtungen, Unterkünften, Kunst- und Kulturinstitutionen oder Gesundheitseinrichtungen, ebenso von Standorten zur Produktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Marktstätten. Hierzu gehört die Planung eines gesamtheitlichen Entwurfskonzepts für Neu- und/oder Umbauten für die jeweilige Wirkstätte sowie die bauliche Umsetzung dessen in Zusammenarbeit mit im Projektland ansässigen Personen. Förderung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Architektur- und Baupraxis durch Schulung und Ausbildung in Ländern des Globalen Südens, wie z. B. die Durchführung von Weiterbildungen oder Workshops im Rahmen der vorgenannten Planungs- und Baumaßnahmen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1), Kooperationen mit Bildungs- oder Kultureinrichtungen oder Vorträge im Zusammenhang der baukulturellen Praxis in internationaler Zusammenarbeit. Förderung des kulturellen Austauschs zwischen Europa und Ländern des Globalen Südens, wie z. B. kurz- oder langfristige Austauschprogramme in länderbezogen beide Richtungen im Rahmen der Architektur- und Baupraxis als unentgeltliche Volontärstätigkeit in Planungs- oder Bauphasen oder als Exkursion für die Erweiterung des gegenseitigen kulturellen Verständnisses, Erarbeitung und Unterstützung von Förderprogrammen mit Kunst- oder Kultureinrichtungen, die im Bereich der Architektur- und Baupraxis angegliedert sind (z. B. "Kunst am Bau" oder Verknüpfung von sich in Kunst und Architektur überschneidenden Themen in internationaler Zusammenarbeit). Nach Projektfertigstellung werden die errichteten oder umgebauten Gebäude (§ 2 Abs. 3 Nr. 1) zur institutionellen Leitung, Betreuung, Wartung, Nutzung und Instandhaltung an im Projektland ansässige staatliche oder private oder nichtstaatliche gemeinnützige Körperschaften oder Sozialunternehmen, die vergleichbare steuerbegünstigte Ziele verfolgen, übergeben. Die Gesellschaft ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin der Gebäude der o. g. Neu- und Umbauprojekte. Die Gesellschaft arbeitet zur Erfüllung der Satzungszwecke auf nationaler und internationaler Ebene mit staatlichen, privaten, nichtstaatlichen gemeinnützigen Körperschaften und Sozialunternehmen, die als Kooperationspartner* in bezeichnet werden, zusammen. Die Umsetzung dieses Zwecks erfolgt über die Gesellschaft selbst sowie durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Nr. 2 AO. Bei den zur Verwirklichung der Zwecke genannten Projekten (§ 2 Abs. 3) steht die Beschäftigung von im Projektland ansässigen Personen im Vordergrund. Die Vergabe von Tätigkeiten und Dienstleistungen an Auftragnehmer*innen durch die Gesellschaft und die Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen in der Gesellschaft zur Zweckerreichung sind ortsungebunden und somit ebenso zulässig. Alle im Projektland ansässigen und an Projekt und/oder am Bau beteiligten Personen werden von der*m Kooperationspartner* in beschäftigt. Eine direkte Beauftragung zwischen der Gesellschaft und im Projektland ansässigen Personen, die nicht der*m Kooperationspartner* in angehören, ist nicht vorgesehen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die studio k ACT gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.03.2025)

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Registermeldungen 1

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
1 a)
studio k ACT gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Plesser Straße 9, 12435 Berlin
c)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "steuerbegünstig-
te Zwecke" der Abgabenordnung
(§§ 51f AO). Der Gegenstand der
Gesellschaft ist die Förderung von
kulturellen und baukonstruktiven
Projekten im Rahmen der Archi-
tektur- und Baupraxis in Zusam-
menarbeit mit Personen aus Län-
dern des Globalen Südens. Zweck
der Gesellschaft ist die: Förderung
der Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studierendenhil-
fe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), Förde-
rung der Toleranz auf allen Ge-
bieten der Kultur und des Völker-
verständigungsgedankens (§ 52
Abs. 2 Nr. 13 AO), Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit (§
52 Abs. 2 Nr. 15 AO). Die vor-
genannten gemeinnützigen Zwe-
cke der Gesellschaft werden ins-
besondere verwirklicht durch: Pla-
nung und Bau von Hochbau- und
Infrastrukturmaßnahmen mit Pro-
jekt- und Baustandort in Ländern
des Globalen Südens, wie z. B.
die Errichtung von Bildungsein-
richtungen, Unterkünften, Kunst-
und Kulturinstitutionen oder Ge-
sundheitseinrichtungen, ebenso
von Standorten zur Produktion
und Verarbeitung landwirtschaft-
licher Erzeugnisse und Marktstät-
ten. Hierzu gehört die Planung ei-
nes gesamtheitlichen Entwurfs-
konzepts für Neu- und/oder Um-
bauten für die jeweilige Wirkstät-
te sowie die bauliche Umsetzung
dessen in Zusammenarbeit mit
im Projektland ansässigen Perso-
nen. Förderung und Durchführung
von Bildungsmaßnahmen im Rah-
men der Architektur- und Baupra-
xis durch Schulung und Ausbil-
dung in Ländern des Globalen Sü-
dens, wie z. B. die Durchführung
von Weiterbildungen oder Work-
shops im Rahmen der vorgenann-
ten Planungs- und Baumaßnah-
men (§ 2 Abs. 3 Nr. 1), Koope-
rationen mit Bildungs- oder Kul-
tureinrichtungen oder Vorträge
im Zusammenhang der baukul-
turellen Praxis in internationaler
Zusammenarbeit. Förderung des
kulturellen Austauschs zwischen
Europa und Ländern des Globa-
len Südens, wie z. B. kurz- oder
langfristige Austauschprogramme
in länderbezogen beide Richtun-
gen im Rahmen der Architektur-
und Baupraxis als unentgeltliche
Volontärstätigkeit in Planungs-
oder Bauphasen oder als Exkur-
sion für die Erweiterung des ge-
genseitigen kulturellen Verständ-
nisses, Erarbeitung und Unter-
stützung von Förderprogrammen
mit Kunst- oder Kultureinrichtun-
gen, die im Bereich der Architek-
tur- und Baupraxis angegliedert
sind (z. B. "Kunst am Bau" oder
Verknüpfung von sich in Kunst
und Architektur überschneiden-
den Themen in internationaler Zu-
sammenarbeit). Nach Projektfer-
tigstellung werden die errichte-
ten oder umgebauten Gebäude (§
2 Abs. 3 Nr. 1) zur institutionel-
len Leitung, Betreuung, Wartung,
Nutzung und Instandhaltung an
im Projektland ansässige staatli-
che oder private oder nichtstaatli-
che gemeinnützige Körperschaf-
ten oder Sozialunternehmen, die
vergleichbare steuerbegünstigte
Ziele verfolgen, übergeben. Die
Gesellschaft ist zu keinem Zeit-
punkt Eigentümerin der Gebäu-
de der o. g. Neu- und Umbaupro-
jekte. Die Gesellschaft arbeitet
zur Erfüllung der Satzungszwe-
cke auf nationaler und internatio-
naler Ebene mit staatlichen, priva-
ten, nichtstaatlichen gemeinnüt-
zigen Körperschaften und Sozi-
alunternehmen, die als Koopera-
tionspartner* in bezeichnet wer-
den, zusammen. Die Umsetzung
dieses Zwecks erfolgt über die
Gesellschaft selbst sowie durch
Hilfspersonen im Sinne des § 57
Abs. 1 Nr. 2 AO. Bei den zur Ver-
wirklichung der Zwecke genann-
ten Projekten (§ 2 Abs. 3) steht
die Beschäftigung von im Projekt-
land ansässigen Personen im Vor-
dergrund. Die Vergabe von Tä-
tigkeiten und Dienstleistungen an
Auftragnehmer*innen durch die
Gesellschaft und die Beschäfti-
gung von Arbeitnehmer*innen
in der Gesellschaft zur Zweck-
erreichung sind ortsungebunden
und somit ebenso zulässig. Alle
im Projektland ansässigen und an
Projekt und/oder am Bau beteilig-
ten Personen werden von der*m
Kooperationspartner* in beschäf-
tigt. Eine direkte Beauftragung
zwischen der Gesellschaft und im
Projektland ansässigen Personen,
die nicht der*m Kooperationspart-
ner* in angehören, ist nicht vorge-
sehen.
25.000,00 EUR a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Ziadeh, Kristina, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
23.12.2024
a)
10.03.2025
von La Chevalle-
rie

Historie 1

10.03.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Kristina Ziadeh
Geschäftsführer