Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 18 |
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b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Rolf, Heiner, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
02.03.2026
Wilhelm
b)
Fallnummer 18 |
HRB 58054: v. Nordeck Beteiligungs GmbH, Hannover, Paderborner Straße 1, 30539 Hannover. Geschäftsanschrift: Höfestraße 19-21, 30163 Hannover.
HRB 58054: v. Nordeck Beteiligungs GmbH, Hannover, Paderborner Straße 1, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Freiherr von Nordeck zu Nordeck, Markus, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 58054:v. Nordeck Beteiligungs GmbH, Hannover, Paderborner Straße 1, 30539 Hannover.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.07.2015 wirksam geworden.
HRB 58054:v. Nordeck Beteiligungs GmbH, Hannover, Paderborner Straße 1, 30539 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2015 mit der Cedron 2 Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 56665) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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