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a)
van gen Hassend Gesellschaft für moderne
Raumgestaltung mbH
b)
Duisburg
c)
Planung und Gestaltung moderner
Raumgestaltung, die Fertigung und
Reparatur von Polstermöbeln und
Innendekorationen, die Reinigung von
Gardinen und Teppichen sowie der Handel
und Vertrieb von Gegenständen der
Raumausstattung aller Art. Die Gesellschaft
ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen,
die geeignet sind, den Geschäftszweck der
Gesellschaft zu fördern. Sie kann
Zweigniederlassungen errichten, sich an
anderen Unternehmen gleicher oder
ähnlicher Art beteiligen, deren
Geschäftsführung übernehmen, sowie
solche Unternehmungen erwerben oder
gründen. Sie kann insbesondere die
Beteiligung an Kommanditgesellschaften
erwerben und die Geschäfte für sie führen. |
50.000,00
DEM |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluß kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Matalla, Ingrid, geb. van gen Hassend, Kauffrau,
Duisburg
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Matalla, Reiner, Raumausstatter, Duisburg
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.10.1984 |
a)
12.07.2002
Kott
b)
Tag der ersten
Eintragung in Duisburg:
28.08.1985
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
SB Bl. 4-13 |