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vision2inspire gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Paderborn (HRB 10151)

Firmendaten

Anschrift
Theodor-Heuss-Str. 13
33102 Paderborn
Frühere Anschriften: 1
Theodor-Heuss-Str. 13, 33102 Paderborn
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0521/54368883
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.vision2inspire.org
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2011
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 10151
Amtsgericht: Paderborn
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Keywords
Trinitarisch glauben NGE NCD Natürliche Gemeindeentwicklung Natural Church Development Innovation Glaube Engagement 3Farben
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die vision2inspire gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) aus Paderborn ist im Handelsregister Paderborn unter der Nummer HRB 10151 verzeichnet. Nach der Gründung am 12.01.2011 hat die vision2inspire gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Förderung folgender Zwecke im In- und Ausland: a) Der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, insbesondere durch - Aus- und Weiterbildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu allen Aspekten von § 2 Abs. 1 - 2 sowie insbesondere zur Förderung der Innovation in allen Bereichen der Gesellschaft unter Berücksichtigung christlicher Ethik und Nachhaltigkeit, einschließlich Organisationsentwicklung, zur Persönlichkeitsentwicklung, Sinn- und Berufungsfindung, insbesondere als Präsenzveranstaltungen, Fern- und Online-Kurse, Lehrmedien sowie Studien- und Bildungsreisen, - die Vergabe von Aus- und Weiterbildungsbeihilfen und Stipendien, insbesondere um damit ein Engagement im Rahmen steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51 ff. AO zu ermöglichen oder zu unterstützen; b) des bürgerlichen Engagements im Sinne § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO einschließlich des unternehmerischen bürgerschaftlichen Engagements ("Corporate Citizenship"), insbesondere durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Veranstaltungen und Vorträge, Vernetzung mit anderen Institutionen, der Publikation und Verbreitung in aller Art von Medien sowie Beratung und Begleitung von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen bzgl. ihres bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere bezüglich Gründung und Betreiben von steuerbegünstigter Körperschaften im Sinne §§ 51 ff. AO; c) Beratung, Förderung und Begleitung neuer und insbesondere innovativer Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere durch ein "Gründerzentrum für bürgerschaftliches Engagement", das zeitlich und inhaltlich befristet geeignete Projekte in Frühphasen mit dem konkreten Ziel der Ausgründung eigener steuerbegünstigter Körperschaften im Sinne §§ 51 ff. AO ideell fördert, begleitet und berät und insbesondere durch Kooperation mit anderen in entsprechenden Zweckbereichen tätigen steuerbegünstigten Körperschaften eine dortige entsprechend befristete Übernahme des Projektes, ggf. unter Anstellung der Projektgründer und der Unterstützung durch geeignete Infrastruktur vermittelt, parallel dazu selbst diese Projekte weiter durch Öffentlichkeitsarbeit und im Rahmen der Förderzwecke in § 2 Abs. 2 durch Fundraising fördert - jeweils bis zur Erreichung des für eine nachhaltige Ausgründung benötigten Projektfortschritts und organisatorischer Strukturen. (Anm.: das kommerzielle Gegenstück zu solch einem Gründerzentrum ist ein "Business Incubator" für Start-Up Firmen, z.B. in den USA); d) dem Betreiben von im Sinne §§ 51 ff. AO steuerbegünstigten internen Treuhandstiftungen zur ausschließlichen Förderung der unter § 2 Abs. 1-2 genannten Zwecke, um Menschen und Organisationen eigenständiges Fundraising für diese Zwecke zu ermöglichen, insbesondere über Stiftungsfonds (rechtlich Zustiftungen), Stiftungen und individuelle Projekt-Spendenkonten bei Stifterdarlehen; e) der christlichen Religion im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO, insbesondere durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Veranstaltungen und Vorträge, Vernetzung mit und Beratung von anderen christlichen Werken und Bewegungen, der Publikation und Verbreitung in aller Art von Medien. 2. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer im Sinne §§ 51 ff. AO steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege folgender Zwecke vornehmen: a) Förderung der Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1. AO,insbesondere der Erforschung von Minderheitensprachen und -Dialekten, b) Förderung des Evangeliums von Jesus Christus im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO, c) Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, insbesondere christlicher Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, christlicher Kinder-, Jugend-, Waisen- und Altersheime und Mehrgenerationenhäuser, d) Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, insbesondere der weltweiten Alphabetisierung als fundamentalem Bestandteil der menschlichen Kulturentwicklung, e) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, f) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, insbesondere unter dem Aspekt der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Gottes Schöpfung, g) Förderung der Hilfe für Verfolgte, Flüchtlinge und Vertriebene, Kriegsopfer, Opfer von Gewalttaten, Behinderte und sonstiger bedürftiger Personen im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO einschließlich der Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, insbesondere im Hinblick auf das christliche Gebot der Nächstenliebe und der Achtung der unantastbaren Würde des Menschen als Gottes Geschöpf und Ebenbild, h) Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz und der Völkerverständigung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO, insbesondere dem friedlichen Austausch zwischen Völkern und Kulturen, der Religionsfreiheit und dem friedlichen Überwinden von Konflikten durch christliche Grundwerte wie Nächstenliebe und Vergebung, i) Förderung des Tierschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr 14 AO, insbesondere unter dem Aspekt der Achtung und Erhaltung von Gottes Schöpfung, j) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO, insbesondere unter dem Aspekt christlich-sozialer Entwicklungspolitik wie der unantastbaren Würde aller Menschen als Gottes Ebenbild, globaler sozialer Gerechtigkeit, nachhaltige und faire Nutzung der Schöpfungsresourcen und Hilfe zur Selbsthilfe, k) Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 17 AO, insbesondere christlicher Gefängnisdienste, der christlichen Gefängniseelsorge und christlich fundierter Resozialisierungsarbeit, l) Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 18 AO, insbesondere im Hinblick auf die Gleichwertigkeit von Männern und Frauen als Gottes gemeinsames Ebenbild und Schöpfung, m) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO, insbesondere auf Basis christlicher Werte für Ehe, Familie und Erziehung, n) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO, insbesondere dem christlich motivierten bürgerschaftlichen Engagement einschließlich des unternehmerischen bürgerlichen Engagements, insbesondere von bewusst christlich geführten Unternehmen. o) Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO, insbesondere der weltweiten Armutsbekämpfung, der Hungerhilfe, der Not-, Katastrophen- und Flüchtlingshilfe, insbesondere im Hinblick auf das christliche Gebot der Nächstenliebe und Menschen in Not beizustehen, p) Förderung kirchlicher Zwecke § 54 AO, insbesondere im Umfeld der Deutschen Evangelischen Allianz e.V. und überkonfessioneller Bewegungen. Die Förderung dieser vorgenannten Körperschaften und Zwecke wird insbesondere durch Beschaffung von Mitteln durch Geld- und Sachspenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen, sowie durch unentgeltliche Hilfe und Unterstützung verwirklicht. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne § 65 AO zur Umsetzung der in § 2 Abs. 1 - 2 genannten Zwecke: a) Bildungseinrichtung für Kinder,- Jugend- und Erwachsenenbildung mit Aus- und Weiterbildungsangeboten gemäß § 2 Abs. 1 a), b) Verlag für Bücher und aller Art von Medien, insbesondere auch elektronische Medien wie Internetdienste und Mobilapplikationen zu allen Aspekten von § 2 Abs. 1 - 2, c) Beratungs- und Gründerzentrum für bürgerschaftliches Engagement für Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen, insbesondere für Projekte in der Planungs- und Gründungsphase mit Beratungs- und Dienstleistungen insbesondere zwecks Gründung und Betreiben eigener im Sinne §§ 51 ff. AO steuerbefreiter Körperschaften, insbesondere durch Beratung und Coaching bzgl. Themen wie: Organisationsentwicklung, Teamentwicklung, Innovationsförderung, Mediation, Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Projektplanung, -Steuerung, Vernetzung, Sekretariat, Personalverwaltung, Buchhaltung, Logistik und Koordination von Diensten Dritter, gemäß § 2 Abs. 1 b), d) Eventmanagement zur Ausrichtung von eigenen und in Kooperation mit anderen im Sinnne §§ 51 ff. AO steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführten Veranstaltungen zur Umsetzung der in § 2 Abs. 1 - 2 genannten Zwecke, e) Beratungsdienst für steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne § 51 ff. AO, sonstige Organisationen und Unternehmen bezüglich Förderung des bürgerlichen Engagements bzw. des unternehmerischen bürgerlichen Engagements in ihrem jeweiligen Bereich, einschließlich der dazu nötigen Organisationsentwicklung und Innovationsförderung, gemäß § 2 Abs. 1 b). 4. Die Gesellschaft kann Zweigstellen errichten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 2.500,00 EUR. Die vision2inspire gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 03.12.2023)

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Registermeldungen 4

Calendar 17.12.2019
Neueintragung

HRB 43640: innovamus gGmbH, Bielefeld, Nolkenfeld 2, 33659 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2011 mit Änderung vom 26.09.2011/25.11.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma (vormals: vision2inspire gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)), des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung, die Erhöhung des Stammkapitals von 2.500,00 EUR um 22.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR sowie die Sitzverlegung von Paderborn (bisher Amtsgericht Paderborn HRB 10151) nach Bielefeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Nolkenfeld 2, 33659 Bielefeld. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Förderung folgender Zwecke im In- und Ausland: a) Der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, insbesondere durch - Aus- und Weiterbildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu allen Aspekten von § 2 Abs. 1 - 2 sowie insbesondere zur Förderung der Innovation in allen Bereichen der Gesellschaft unter Berücksichtigung christlicher Ethik und Nachhaltigkeit, einschließlich Organisationsentwicklung, zur Persönlichkeitsentwicklung, Sinn- und Berufungsfindung, insbesondere als Präsenzveranstaltungen, Fern- und Online-Kurse, Lehrmedien sowie Studien- und Bildungsreisen, - die Vergabe von Aus- und Weiterbildungsbeihilfen und Stipendien, insbesondere um damit ein Engagement im Rahmen steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51 ff. AO zu ermöglichen oder zu unterstützen; b) des bürgerlichen Engagements im Sinne § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO einschließlich des unternehmerischen bürgerschaftlichen Engagements ("Corporate Citizenship"), insbesondere durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Veranstaltungen und Vorträge, Vernetzung mit anderen Institutionen, der Publikation und Verbreitung in aller Art von Medien sowie Beratung und Begleitung von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen bzgl. ihres bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere bezüglich Gründung und Betreiben von steuerbegünstigter Körperschaften im Sinne §§ 51 ff. AO; c) Beratung, Förderung und Begleitung neuer und insbesondere innovativer Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere durch ein "Gründerzentrum für bürgerschaftliches Engagement", das zeitlich und inhaltlich befristet geeignete Projekte in Frühphasen mit dem konkreten Ziel der Ausgründung eigener steuerbegünstigter Körperschaften im Sinne §§ 51 ff. AO ideell fördert, begleitet und berät und insbesondere durch Kooperation mit anderen in entsprechenden Zweckbereichen tätigen steuerbegünstigten Körperschaften eine dortige entsprechend befristete Übernahme des Projektes, ggf. unter Anstellung der Projektgründer und der Unterstützung durch geeignete Infrastruktur vermittelt, parallel dazu selbst diese Projekte weiter durch Öffentlichkeitsarbeit und im Rahmen der Förderzwecke in § 2 Abs. 2 durch Fundraising fördert - jeweils bis zur Erreichung des für eine nachhaltige Ausgründung benötigten Projektfortschritts und organisatorischer Strukturen. (Anm.: das kommerzielle Gegenstück zu solch einem Gründerzentrum ist ein "Business Incubator" für Start-Up Firmen, z.B. in den USA); d) dem Betreiben von im Sinne §§ 51 ff. AO steuerbegünstigten internen Treuhandstiftungen zur ausschließlichen Förderung der unter § 2 Abs. 1-2 genannten Zwecke, um Menschen und Organisationen eigenständiges Fundraising für diese Zwecke zu ermöglichen, insbesondere über Stiftungsfonds (rechtlich Zustiftungen), Stiftungen und individuelle Projekt-Spendenkonten bei Stifterdarlehen; e) der christlichen Religion im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO, insbesondere durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Veranstaltungen und Vorträge, Vernetzung mit und Beratung von anderen christlichen Werken und Bewegungen, der Publikation und Verbreitung in aller Art von Medien. 2. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer im Sinne §§ 51 ff. AO steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege folgender Zwecke vornehmen: a) Förderung der Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1. AO,insbesondere der Erforschung von Minderheitensprachen und -Dialekten, b) Förderung des Evangeliums von Jesus Christus im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO, c) Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, insbesondere christlicher Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, christlicher Kinder-, Jugend-, Waisen- und Altersheime und Mehrgenerationenhäuser, d) Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, insbesondere der weltweiten Alphabetisierung als fundamentalem Bestandteil der menschlichen Kulturentwicklung, e) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, f) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, insbesondere unter dem Aspekt der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Gottes Schöpfung, g) Förderung der Hilfe für Verfolgte, Flüchtlinge und Vertriebene, Kriegsopfer, Opfer von Gewalttaten, Behinderte und sonstiger bedürftiger Personen im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO einschließlich der Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, insbesondere im Hinblick auf das christliche Gebot der Nächstenliebe und der Achtung der unantastbaren Würde des Menschen als Gottes Geschöpf und Ebenbild, h) Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz und der Völkerverständigung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO, insbesondere dem friedlichen Austausch zwischen Völkern und Kulturen, der Religionsfreiheit und dem friedlichen Überwinden von Konflikten durch christliche Grundwerte wie Nächstenliebe und Vergebung, i) Förderung des Tierschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr 14 AO, insbesondere unter dem Aspekt der Achtung und Erhaltung von Gottes Schöpfung, j) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO, insbesondere unter dem Aspekt christlich-sozialer Entwicklungspolitik wie der unantastbaren Würde aller Menschen als Gottes Ebenbild, globaler sozialer Gerechtigkeit, nachhaltige und faire Nutzung der Schöpfungsresourcen und Hilfe zur Selbsthilfe, k) Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 17 AO, insbesondere christlicher Gefängnisdienste, der christlichen Gefängniseelsorge und christlich fundierter Resozialisierungsarbeit, l) Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 18 AO, insbesondere im Hinblick auf die Gleichwertigkeit von Männern und Frauen als Gottes gemeinsames Ebenbild und Schöpfung, m) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO, insbesondere auf Basis christlicher Werte für Ehe, Familie und Erziehung, n) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO, insbesondere dem christlich motivierten bürgerschaftlichen Engagement einschließlich des unternehmerischen bürgerlichen Engagements, insbesondere von bewusst christlich geführten Unternehmen. o) Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO, insbesondere der weltweiten Armutsbekämpfung, der Hungerhilfe, der Not-, Katastrophen- und Flüchtlingshilfe, insbesondere im Hinblick auf das christliche Gebot der Nächstenliebe und Menschen in Not beizustehen, p) Förderung kirchlicher Zwecke § 54 AO, insbesondere im Umfeld der Deutschen Evangelischen Allianz e.V. und überkonfessioneller Bewegungen. Die Förderung dieser vorgenannten Körperschaften und Zwecke wird insbesondere durch Beschaffung von Mitteln durch Geld- und Sachspenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen, sowie durch unentgeltliche Hilfe und Unterstützung verwirklicht. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne § 65 AO zur Umsetzung der in § 2 Abs. 1 - 2 genannten Zwecke: a) Bildungseinrichtung für Kinder,- Jugend- und Erwachsenenbildung mit Aus- und Weiterbildungsangeboten gemäß § 2 Abs. 1 a), b) Verlag für Bücher und aller Art von Medien, insbesondere auch elektronische Medien wie Internetdienste und Mobilapplikationen zu allen Aspekten von § 2 Abs. 1 - 2, c) Beratungs- und Gründerzentrum für bürgerschaftliches Engagement für Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen, insbesondere für Projekte in der Planungs- und Gründungsphase mit Beratungs- und Dienstleistungen insbesondere zwecks Gründung und Betreiben eigener im Sinne §§ 51 ff. AO steuerbefreiter Körperschaften, insbesondere durch Beratung und Coaching bzgl. Themen wie: Organisationsentwicklung, Teamentwicklung, Innovationsförderung, Mediation, Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Projektplanung, -Steuerung, Vernetzung, Sekretariat, Personalverwaltung, Buchhaltung, Logistik und Koordination von Diensten Dritter, gemäß § 2 Abs. 1 b), d) Eventmanagement zur Ausrichtung von eigenen und in Kooperation mit anderen im Sinnne §§ 51 ff. AO steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführten Veranstaltungen zur Umsetzung der in § 2 Abs. 1 - 2 genannten Zwecke, e) Beratungsdienst für steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne § 51 ff. AO, sonstige Organisationen und Unternehmen bezüglich Förderung des bürgerlichen Engagements bzw. des unternehmerischen bürgerlichen Engagements in ihrem jeweiligen Bereich, einschließlich der dazu nötigen Organisationsentwicklung und Innovationsförderung, gemäß § 2 Abs. 1 b). 4. Die Gesellschaft kann Zweigstellen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Winkelsträter, Bernd, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 17.12.2019
Veränderung

HRB 10151: vision2inspire gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Paderborn, Theodor-Heuss-Straße 13, 33102 Paderborn. Bielefeld. Der Sitz ist nach Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRB 43640) verlegt.

Calendar 28.12.2011
Veränderung

vision2inspire Stiftungstreuhand UG (haftungsbeschränkt), Paderborn, Theodor-Heuss-Straße 13, 33102 Paderborn. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2011/ 25.11.2011 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr in § 1 (Firma, Sitz) die Änderung der Firma, in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 10 (Geschäftsführung und Vertretung) die Änderung der Vertretungsregelung beschlossen. Änderung in: Neue Firma: vision2inspire gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt). 1. Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Förderung folgender Zwecke im In- und Ausland: a) der christlichen Religion im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 2 AO, insbesondere durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Veranstaltungen und Vorträge, Vernetzung mit anderen christlichen Werken und Bewegungen, der Publikation und Verbreitung in aller Art von Medien zwecks: i. Verbreitung und Förderung des Evangeliums von Jesus Christus und der biblischen Botschaft - insbesondere auch durch überkonfessionelle Gottesdienste, Predigten, Evangelisation und Mission. ii. Förderung der christlichen Glaubens- und Lebenspraxis im persönlichen und beruflichen Alltag und allen Bereichen der Gesellschaft - insbesondere auch durch glaubenszentrierte Seelsorge, Lebensberatung und Berufungscoaching. Iii. Förderung der christlichen Glaubens- und Dienstpraxis und Innovation in christlichen Gemeinschaften, Gemeinden, Kirchen und sonstigen christlichen Körperschaften im Sinne von §52 Abs. 2 Nr 2 AO - insbesondere auch durch Gemeinde- und glaubenszentrierte Organisationsberatung. b) des bürgerlichen Engagements im Sinne §52 Abs. 2 Nr. 25 AO einschließlich des unternehmerischen bürgerschaftlichen Engagements ("Corporate Citizenship"), insbesonde durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Veranstaltungen und Vorträge, Vernetzung mit anderen Institutionen, der Publikation und Verbreitung in aller Art von Medien sowie: i. Beratung und Begleitung von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen bzgl. ihres bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere bzgl. Gründung und Betreiben von steuerbegünstigter Körperschaften im Sinne §§51 ff. AO. ii. Beratung, Förderung und Begleitung neuer und insbesondere innovativer Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere durch ein "Gründerzentrum für bürgerschaftliches Engagement", das zeitlich und inhaltlich befristet geeignete Projekte in Frühphasen mit dem konkreten Ziel der Ausgründung eigener steuerbegünstigter Körperschaften im Sinne §51 ff. AO ideell fördert, begleitet und berät und insbesondere durch Kooperation mit anderen in entsprechenden Zweckbereichen tätigen steuerbegünstigten Körperschaften eine dortige entsprechend befristete Übernahme des Projektes, ggf. unter Anstellung der Projektgründer und der Unterstützung durch geeignete Infrastruktur vermittelt, parallel dazu selbst diese Projekte weiter durch Öffentlichkeitsarbeit und im Rahmen der Förderzwecke in §2 Abs. 2 durch Fundraising fördert - jeweils bis zur Erreichung des für eine nachhaltige Ausgründung benötigten Projektfortschritts und organisatorischer Strukturen. (Anm.: das kommerzielle Gegenstück zu solch einem Gründerzentrum ist ein "Business Incubator" für Start-Up Firmen, z.B. in den USA). iv. dem Betreiben von im Sinne §§51 ff. AO steuerbegünstigten internen Treuhandstiftungen zur ausschließlichen Förderung der unter §2 Abs. 1-2 genannten Zwecke, um Menschen und Organisationen eigenständiges Fundraising für diese Zwecke zu ermöglichen, insbesondere über Stiftungsfonds (rechtlich Zustiftungen) und individuelle Projekt-Spendenkonten bei Stifterdarlehen. c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne §52 Abs. 2 Nr. 13 AO, insbesondere der Förderung der Religionsfreiheit, der christlich-jüdischen Versöhnung, der deutsch-israelischen Beziehungen, dem friedlichen Abbau von jeglichen religiös, ethnisch, kulturell oder anderweitig motivierten Gewaltkonflikten, insbesondere durch: i. Information und Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Veranstaltungen und Vorträge, Vernetzung mit anderen Institutionen, der Publikation und Verbreitung in aller Art von Medien ii. Den Austausch zwischen Christen verschiedener Denominationen, zwischen Christen und Juden, Israelis, Palästinensern und Vertretern anderer Kulturen und Religionen, insbesondere durch persönliche Begegnung, Studien- und Begegnungsreisen und international und multi-kulturell geprägte Veranstaltungen iii. Das Betreiben internationaler Internetportale und Mobilapplikationen zu allen Aspekten der unter §2 Abs. 1-2 genannten Zwecke, um ortsunabhängig den internationalen Austausch und die Völkerverständigung, insbesondere auch bzgl. innovativer Umsetzung steuerbefreiter Zwecke im Sinne §51 ff. AO zu fördern. d) der Beratung von Menschen in persönlichen Problem-, Leidens-, Krisen-, und Konfliktsituationen im Sinne §53 Abs.1 AO, insbesondere auf Basis allgemein anerkannter psychologisch-therapeutischer Ansätze und Coaching-Methoden. e) der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 7 AO, insbesondere durch: i. Aus- und Weiterbildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu allen Aspekten von §2 Abs. 1 - 2 sowie insbesondere zur Förderung der Innovation in allen Bereichen der Gesellschaft unter Berücksichtigung christlicher Ethik und Nachhaltigkeit, einschließlich Organisationsentwicklung, zur Persönlichkeitsentwicklung, Sinn- und Berufungsfindung, insbesondere als Präsenzveranstaltungen, Fern- und Online-Kurse, Lehrmedien sowie Studien- und Bildungsreisen. ii. die Vergabe von Aus- und Weiterbildungsbeihilfen und Stipendien, insbesondere um damit ein Engagement im Rahmen steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §51 ff. AO zu ermöglichen oder unterstützen. 2.Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer im Sinne §§51 ff. AO steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege folgender Zwecke vornehmen: a) Förderung der Wissenschaft und Forschung im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 1. AO, insbesondere der Erforschung von Minderheitensprachen und -Dialekten und der Bibelübersetzung in ihre Sprache. b) Förderung und Verbreitung der des Evangeliums von Jesus Christus und der biblischen Botschaft im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 2 AO, gemäß dem Missionsbefehl von Jesus Christus. c) Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 4 AO, insbesondere christlicher Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, christlicher Kinder-, Jugend-, Waisen- und Altersheime und Mehrgenerationenhäuser. d) Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 5 AO, insbesondere der Vermittlung christlicher Inhalte und Werte in den verschiedenen Kunstgattungen, dem Engagement von Christen, Kunst und Kultur zu fördern, sowie der weltweiten Alphabetisierung als fundamentaler Bestandteil der menschlichen Kulturentwicklung. e) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 8 AO, insbesondere unter dem Aspekt der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Gottes Schöpfung. f) Förderung der Hilfe für Verfolgte, Flüchtlinge und Vertriebene, Kriegsopfer, Opfer von Gewalttaten, Behinderte und sonstiger bedürftiger Personen im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 10 AO einschließlich der Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, insbesondere im Hinblick auf das christliche Gebot der Nächstenliebe und der Achtung der unantastbaren Würde des Menschen als Gottes Geschöpf und Ebenbild. g) Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz und der Völkerverständigung im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 13 AO insbesondere dem friedlichen Austausch zwischen Völkern und Kulturen, der Religionsfreiheit und dem friedlichen Überwinden von Konflikten durch christliche Grundwerte wie Nächstenliebe und Vergebung. h) Förderung des Tierschutzes im Sinne von §52 Abs. 2 Nr 14 AO, insbesondere unter dem Aspekt der Achtung und Erhaltung von Gottes Schöpfung. i) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 15 AO insbesondere unter dem Aspekten christlich-sozialer Entwicklungspolitik wie der unantastbaren Würde aller Menschen als Gottes Ebenbild, globaler sozialer Gerechtigkeit, nachhaltige und faire Nutzung der Schöpfungsresourcen und Hilfe zur Selbsthilfe. j) Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 17 AO insbesondere christlicher Gefängnisdienste, der christlichen Gefängniseelsorge und christlich fundierter Resozialisierungsarbeit. k) Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 18 AO, insbesondere im Hinblick auf die Gleichwertigkeit von Männern und Frauen als Gottes gemeinsames Ebenbild und Schöpfung. l) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 19 AO, insbesondere auf Basis christlich-biblischer Werte für Ehe, Familie und Erziehung. m) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 25 AO, insbesondere dem christlich motivierten bürgerschaftlichen Engagement einschließlich des unternehmerischen bürgerlichen Engagements, insbesondere von bewusst christlich geführten Unternehmen. n) Förderung mildtätiger Zwecke §53 AO, insbesondere der weltweiten Armutsbekämpfung, der Hungerhilfe, der Not-, Katastrophen- und Flüchtlingshilfe, insbesondere im Hinblick auf das christliche Gebot der Nächstenliebe und Menschen in Not beizustehen. Die Förderung dieser vorgenannten Körperschaften und Zwecke wird insbesondere durch Beschaffung von Mitteln durch Geld- und Sachspenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen, sowie durch unentgeltliche Hilfe und Unterstützung verwirklicht. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der AO zur Umsetzung der in §2 Abs. 1-2 genannten Zwecke: a) Bildungseinrichtung für Kinder,- Jugend- und Erwachsenenbildung mit Aus- und Weiterbildungsangeboten gemäß §2 Abs. 1 e) b) Verlag für Bücher und aller Art von Medien, insbesondere auch elektronische Medien wie Internetdienste und Mobilapplikationen zu allen Aspekten von §2 Abs. 1-2. c) Beratungs- und Gründerzentrum für bürgerschaftliches Engagement für Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen, insbesondere für Projekte in der Planungs- und Gründungsphase mit Beratungs- und Dienstleistungen insbesondere zwecks Gründung und Betreiben eigener im Sinne §§51 ff. AO steuerbefreiter Körperschaften, insbesondere durch Beratung und Coaching bzgl. Themen wie: Organisationsentwicklung, Teamentwicklung, Innovationsförderung, Mediation, Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Projektplanung, -Steuerung, Vernetzung, Sekretariat, Personalverwaltung, Buchhaltung, Logistik und Koordination von Diensten Dritter gemäß §2 Abs. 1 b). d) Eventmanagement zur Ausrichtung von eigenen und in Kooperation mit anderen im Sinnne §§51 ff. AO steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführten Veranstaltungen zur Umsetzung der in §2 Abs. 1-2 genannten Zwecke. e) Christlicher Beratungsdienst zu allen Aspekten von §2 Abs. 1 a). f) Beratungsdienst für steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne §51 ff. AO, sonstige Organisationen und Unternehmen bzgl. Förderung des bürgerlichen Engagements bzw. des unternehmerischen bürgerlichen Engagements in ihrem jeweiligen Bereich, einschließlich der dazu nötigen Organisationsentwicklung und Innovationsförderung gemäß §2 Abs. 1b). g) Lebensberatung für Menschen in persönlichen Problem-, Leidens-, Krisen- und Konfliktsituationen, gemäß §2 Abs. 1 d). 4. Die Gesellschaft kann Zweigstellen errichten. Neue Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Calendar 29.03.2011
Neueintragung

vision2inspire Stiftungstreuhand UG (haftungsbeschränkt), Paderborn, Theodor-Heuss-Straße 13, 33102 Paderborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2011. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Straße 13, 33102 Paderborn. Gegenstand: Stiftungstreuhand und Dienstleistungen insbesondere zur Förderung gemeinnütziger und sonstiger Projekte mit gesellschaftlichem Vorbildcharakter und des bürgerlichen Engagements. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Winkelsträter, Bernd, Paderborn, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 3

17.12.2019
Adressänderung

Alte Anschrift:
Theodor-Heuss-Str. 13
33102 Paderborn

Neue Anschrift:
Nolkenfeld 2
33659 Bielefeld

Firmenname geändert

alt:
vision2inspire gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt). 1. Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Förderung folgender Zwecke im In- und Ausland: a) der christlichen Religion im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 2 AO, insbesondere durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Veranstaltungen und Vorträge, Vernetzung mit anderen christlichen Werken und Bewegungen, der Publikation und Verbreitung in aller Art von Medien zwecks: i. Verbreitung und Förderung des Evangeliums von Jesus Christus und der biblischen

neu:
innovamus gGmbH

Firmenname geändert

alt:
innovamus gGmbH

neu:
vision2inspire gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Bernd Winkelsträter
Geschäftsführer

28.12.2011
Firmenname geändert

alt:
vision2inspire Stiftungstreuhand UG (haftungsbeschränkt)

neu:
vision2inspire gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt). 1. Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Förderung folgender Zwecke im In- und Ausland: a) der christlichen Religion im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 2 AO, insbesondere durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Veranstaltungen und Vorträge, Vernetzung mit anderen christlichen Werken und Bewegungen, der Publikation und Verbreitung in aller Art von Medien zwecks: i. Verbreitung und Förderung des Evangeliums von Jesus Christus und der biblischen

29.03.2011
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Bernd Winkelsträter
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 28.03.2011