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von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH, Bielefeld (HRB 43211)

Firmendaten

Anschrift
Spindelstr. 7
33604 Bielefeld
Frühere Anschriften: 1
Detmolder Str. 68, 33604 Bielefeld
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0521/96459-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.von-laer-stiftung.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2018
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 43211
Amtsgericht: Bielefeld
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH aus Bielefeld ist im Handelsregister Bielefeld unter der Nummer HRB 43211 verzeichnet. Nach der Gründung am 22.09.2018 hat die von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe; b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; d. die Förderung der Wohlfahrtspflege; e. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe. (2) Der Gesellschaftszweck der Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Wohlfahrtspflege einschließlich der Studentenhilfe wird durch den Betrieb von sozialpädagogischen Einrichtungen verwirklicht, insbesondere Kindertagesstätten, stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen (Hilfen zur Erziehung) und andere Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie Maßnahmen zur beruflichen Bildung und Projekte, die den Austausch von Studierenden und pädagogischen Fachkräften innerhalb der Europäischen Union sowie Integrationsmaßnahmen für körperlich, psychisch und geistig behinderte junge Menschen umfassen. Der Zweck der Gesellschaft kann ganz oder teilweise auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften erfüllt werden, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch selbst als Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschriften des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabeordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Der/die Geschäftsführer/in/nen und leitende Angestellte sollen in der Regel Mitglieder der evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche sein, mit der einer der Landeskirchen oder die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist, oder Mitglieder einer Kirche sein, die in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) oder der ACK Deutschland mitarbeitet. Dies gilt grundsätzlich auch für die Mitglieder des Aufsichtsrates. (7) Für die Mitarbeitenden gilt die Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes der EKD.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH weist zur Zeit fünf Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 26.03.2024)

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Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
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Registermeldungen 10

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
10 Einzelprokura:
Personenbezogene Änderung zum Namen,
nunmehr:
Touati, Jawhar-Werner, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒
a)
25.03.2024
Rohden
9 Einzelprokura:
Touati, Jawahr-Werner, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒
a)
11.03.2024
Rohden
Calendar 17.05.2022
Veränderung

HRB 43211: von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH, Bielefeld, Spindelstraße 7, 33604 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Jugendhilfe; b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; d. die Förderung der Wohlfahrtspflege; e. die Beschafftung von Mitteln zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe. (2): Der Gesellschaftszweck der Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Wohlfahrtspflege einschließlich der Studentenhilfe wird durch den Betrieb von sozialpädagogischen Einrichtungen verwirklicht, insbesondere Kindertagesstätten, stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen (Hilfen zur Erziehung) und andere Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie Maßnahmen zur beruflichen Bildung und Projekte, die den Austausch von Studierenden und pädagogischen Fachkräften innerhalb der Europäischen Union sowie Integrationsmaßnahmen für körperlich, psychisch und geistig behinderte junge Menschen umfassen. Der Zweck der Gesellschaft kann ganz oder teilweise auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften erfüllt werden, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch selbst als Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Der/die Geschäftsführer/in/nen und leitende Angestellte sollen in der Regel Mitglieder der evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche sein, mit der einer der Landeskirchen oder die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist, oder Mitglieder einer Kirche sein, die in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) oder der ACK Deutschland mitarbeitet. Dies gilt grundsätzlich auch für die Mitglieder des Aufsichtsrates. (7) Für die Mitarbeitenden gilt die Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes der EKD.

Calendar 02.03.2022
Veränderung

HRB 43211: von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH, Bielefeld, Detmolder Straße 68, 33604 Bielefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Spindelstraße 7, 33604 Bielefeld. Einzelprokura: Meyer-Gertenbach, Antje, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 06.01.2022
Veränderung

HRB 43211: von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH, Bielefeld, Detmolder Straße 68, 33604 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Voranstellen einer Präambel sowie durch Änderungen in § 1 (Firma, Sitz, Zweck), § 2 (Zweck) und § 5 (Beschlüsse der Gesellschafter) beschlossen. Hierdurch wurde der Unternehmensgegenstand geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe; b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; d. die Förderung der Wohlfahrtspflege; e. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe. (2) Der Gesellschaftszweck der Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Wohlfahrtspflege einschließlich der Studentenhilfe wird durch den Betrieb von sozialpädagogischen Einrichtungen verwirklicht, insbesondere Kindertagesstätten, stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen (Hilfen zur Erziehung) und andere Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie Maßnahmen zur beruflichen Bildung und Projekte, die den Austausch von Studierenden und pädagogischen Fachkräften innerhalb der Europäischen Union sowie Integrationsmaßnahmen für körperlich, psychisch und geistig behinderte junge Menschen umfassen. Der Zweck der Gesellschaft kann ganz oder teilweise auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften erfüllt werden, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch selbst als Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschriften des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabeordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Der/die Geschäftsführer/in/nen und leitende Angestellte sollen in der Regel Mitglieder der evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche sein, mit der einer der Landeskirchen oder die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist, oder Mitglieder einer Kirche sein, die in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) oder der ACK Deutschland mitarbeitet. Dies gilt grundsätzlich auch für die Mitglieder des Aufsichtsrates. (7) Für die Mitarbeitenden gilt die Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes der EKD.

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Historie 8

25.03.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jawhar-Werner Touati
Prokurist

11.03.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jawahr-Werner Touati
Prokurist

02.03.2022
Adressänderung

Alte Anschrift:
Detmolder Str. 68
33604 Bielefeld

Neue Anschrift:
Spindelstr. 7
33604 Bielefeld

Entscheideränderung
14.10.2020
Entscheideränderung

Austritt
Herr Joachim Anton Liebe-Freund
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Stephan Tuschen
Prokurist

31.08.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Björn Wasielke-Buschkamp
Geschäftsführer

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