| 1 |
a)
vor-gänge gUG (haftungsbeschränkt)
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Valentinskamp 38 a, 20355 Hamburg
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte
Zwecke der Abgabenordnung.
Der Zweck der Gesellschaft ist:
a. die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52
Abs. 2 Nr. 5 AO),
b. die Förderung von Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
c. die Förderung der Heimatpflege und
Heimatkunde (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO),
d. sowie die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
VöIkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs.
2 Nr.
13 AO).
Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch:
a. Kulturförderung & künstlerische Praxis im
Gängeviertel (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO)
i. Die Konzeption, Durchführung und
Vermittlung von interdisziplinären
künstlerischen Formaten und Projekten
aller Sparten, insbesondere mit
lokalem Bezug zum Gängeviertel Hamburg.
ii. Die Bereitstellung von Arbeits- und
Ausstellungsräumen für Künstler:innen und
-kollektive zur Entwicklung, Präsentation
und
Diskussion ihrer Arbeiten.
iii. Die Förderung experimenteller
Ausdrucksformen, urbaner Kunst und
subkultureller Szenen (z. B. Street Art,
Clubkultur) im öffentlichen Raum
als lebendiger Teil städtischer Kultur.
iv. Die Organisation und Durchführung von
künstlerischen Aktionen, Ausstellungen,
Performances und Lesungen, insbesondere
in den Räumlichkeiten des Vor-Gänge-
Ladens sowie des Gängeviertel e.V.
v. Die Herausgabe und Unterstützung
künstlerischer und kultureller Publikationen,
begleitender Kataloge sowie
Medienformate zu Kunstprojekten.
b. Politische und kulturelle Bildungsarbeit
im Stadtteil (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
i. Die Konzeption und Durchführung Von
Seminaren, Abendveranstaltungen,
Workshops, Bildungsurlauben und
Studientagen, insbesondere zu Themen
wie Stadtgeschichte, Urbanität,
Selbstverwaltung, Erinnerungskultur,
Diversität und Subkultur.
ii. Die Entwicklung von alternativen
Bildungsformaten (z.B. Urban Legends,
kritische Geschichtsschreibung, weibliche
Perspektiven,
KIassenverhältnisse) als Beitrag zur
politischen Bildung.
iii. Die Kooperation mit
BiIdungseinrichtungen, insbesondere der
Landeszentrale für politische Bildung,
Hamburger Universitäten, Schulen und
Trägern der Erwachsenenbildung.
iv. Die Durchführung von
VeranstaItungsreihen zur
Wissenschaftskommunikation, z. B.
Science Slams oder öffentliche
Vortragsformate mit Wissenschaftler:innen
aus Geistes-, Kultur- und
SoziaIwissenschaften.
c. Heimatpflege und kritische
Stadtgeschichte (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO)
i. Die Organisation von Stadtführungen und
alternativen Quartiersrundgängen,
insbesondere zu Themen wie
Unterschichtengeschichte, Migration, Street
Art, queer-feministische Perspektiven,
subkulturelle Bewegungen und verdrängte
Stadtgeschichte.
ii. Die Erforschung und öffentliche
Vermittlung stadtteilbezogener
Erinnerungskultur, insbesondere im Kontext
des Gängeviertels und der Hamburger
Altstadt.
iii. Die Durchführung thematisch
wechselnder Ausstellungen zu sozialen,
kulturellen und politischen Fragen der
Stadtentwicklung.
iv. Die Förderung von sozial-ästhetischer
Stadtraumaneignung durch künstlerische
und partizipative Projekte im öffentlichen
Raum. vor-gänge gUG
(haftungsbeschränkt)i Seite 2 von '14
d. Förderung interkultureller Verständigung
(§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO)
i. Die Konzeption und Umsetzung von
Veranstaltungen, Diskussionsformaten und
Bildungsprojekten, die sich mit den Themen
Toleranz, Diversität und Interkulturalität
auseinandersetzen.
ii. Die Vermittlung pluralistischer,
internationaler und marginalisierter
Perspektiven im Rahmen der
künstlerischen und politischen
Bildungsarbeit.
iii. Die Förderung transnationaler
Kooperationen mit Künstler:innen,
Aktivist:innen und BiIdungsakteur:innen im
Kontext interkulturellen Austauschs.
iv. Die Entwicklung barrierearmer und
inklusiver Angebote, die insbesondere
Menschen mit Migrations- und
Fluchtgeschichte, queere Personen,
Arbeiter:innenkinder und Senior:innen
ansprechen und einbinden. |
1.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Fender, Stephan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2025 |
a)
29.10.2025
Niedlich
b)
Fall 1 |