| 1 | a) vor-gänge gUG (haftungsbeschränkt)
 b)
 Hamburg
 Geschäftsanschrift:
 Valentinskamp 38 a, 20355 Hamburg
 c)
 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
 unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
 Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte
 Zwecke der Abgabenordnung.
 Der Zweck der Gesellschaft ist:
 a. die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52
 Abs. 2 Nr. 5 AO),
 b. die Förderung von Volks- und
 Berufsbildung einschließlich der
 Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
 c. die Förderung der Heimatpflege und
 Heimatkunde (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO),
 d. sowie die Förderung internationaler
 Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
 der Kultur und des
 VöIkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs.
 2 Nr.
 13 AO).
 Der Zweck der Gesellschaft wird
 insbesondere verwirklicht durch:
 a. Kulturförderung & künstlerische Praxis im
 Gängeviertel (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO)
 i. Die Konzeption, Durchführung und
 Vermittlung von interdisziplinären
 künstlerischen Formaten und Projekten
 aller Sparten, insbesondere mit
 lokalem Bezug zum Gängeviertel Hamburg.
 ii. Die Bereitstellung von Arbeits- und
 Ausstellungsräumen für Künstler:innen und
 -kollektive zur Entwicklung, Präsentation
 und
 Diskussion ihrer Arbeiten.
 iii. Die Förderung experimenteller
 Ausdrucksformen, urbaner Kunst und
 subkultureller Szenen (z. B. Street Art,
 Clubkultur) im öffentlichen Raum
 als lebendiger Teil städtischer Kultur.
 iv. Die Organisation und Durchführung von
 künstlerischen Aktionen, Ausstellungen,
 Performances und Lesungen, insbesondere
 in den Räumlichkeiten des Vor-Gänge-
 Ladens sowie des Gängeviertel e.V.
 v. Die Herausgabe und Unterstützung
 künstlerischer und kultureller Publikationen,
 begleitender Kataloge sowie
 Medienformate zu Kunstprojekten.
 b. Politische und kulturelle Bildungsarbeit
 im Stadtteil (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
 i. Die Konzeption und Durchführung Von
 Seminaren, Abendveranstaltungen,
 Workshops, Bildungsurlauben und
 Studientagen, insbesondere zu Themen
 wie Stadtgeschichte, Urbanität,
 Selbstverwaltung, Erinnerungskultur,
 Diversität und Subkultur.
 ii. Die Entwicklung von alternativen
 Bildungsformaten (z.B. Urban Legends,
 kritische Geschichtsschreibung, weibliche
 Perspektiven,
 KIassenverhältnisse) als Beitrag zur
 politischen Bildung.
 iii. Die Kooperation mit
 BiIdungseinrichtungen, insbesondere der
 Landeszentrale für politische Bildung,
 Hamburger Universitäten, Schulen und
 Trägern der Erwachsenenbildung.
 iv. Die Durchführung von
 VeranstaItungsreihen zur
 Wissenschaftskommunikation, z. B.
 Science Slams oder öffentliche
 Vortragsformate mit Wissenschaftler:innen
 aus Geistes-, Kultur- und
 SoziaIwissenschaften.
 c. Heimatpflege und kritische
 Stadtgeschichte (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO)
 i. Die Organisation von Stadtführungen und
 alternativen Quartiersrundgängen,
 insbesondere zu Themen wie
 Unterschichtengeschichte, Migration, Street
 Art, queer-feministische Perspektiven,
 subkulturelle Bewegungen und verdrängte
 Stadtgeschichte.
 ii. Die Erforschung und öffentliche
 Vermittlung stadtteilbezogener
 Erinnerungskultur, insbesondere im Kontext
 des Gängeviertels und der Hamburger
 Altstadt.
 iii. Die Durchführung thematisch
 wechselnder Ausstellungen zu sozialen,
 kulturellen und politischen Fragen der
 Stadtentwicklung.
 iv. Die Förderung von sozial-ästhetischer
 Stadtraumaneignung durch künstlerische
 und partizipative Projekte im öffentlichen
 Raum. vor-gänge gUG
 (haftungsbeschränkt)i Seite 2 von '14
 d. Förderung interkultureller Verständigung
 (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO)
 i. Die Konzeption und Umsetzung von
 Veranstaltungen, Diskussionsformaten und
 Bildungsprojekten, die sich mit den Themen
 Toleranz, Diversität und Interkulturalität
 auseinandersetzen.
 ii. Die Vermittlung pluralistischer,
 internationaler und marginalisierter
 Perspektiven im Rahmen der
 künstlerischen und politischen
 Bildungsarbeit.
 iii. Die Förderung transnationaler
 Kooperationen mit Künstler:innen,
 Aktivist:innen und BiIdungsakteur:innen im
 Kontext interkulturellen Austauschs.
 iv. Die Entwicklung barrierearmer und
 inklusiver Angebote, die insbesondere
 Menschen mit Migrations- und
 Fluchtgeschichte, queere Personen,
 Arbeiter:innenkinder und Senior:innen
 ansprechen und einbinden.
 | 1.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
 die Gesellschaft allein. Sind mehrere
 Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
 durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
 Geschäftsführer gemeinsam mit einem
 Prokuristen vertreten.
 Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
 Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
 Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
 Namen oder als Vertreter eines Dritten
 Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
 b)
 Geschäftsführer:
 Fender, Stephan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
 einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
 Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
 Namen oder als Vertreter eines Dritten
 Rechtsgeschäfte abzuschließen.
 |  | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung
 Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2025
 | a) 29.10.2025
 Niedlich
 b)
 Fall 1
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