Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Einzelprokura:
Schweiß, Nicole, Bad Oeynhausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.08.2023
Thomas |
HRA 120704: wbA24 GmbH & Cie. KG Assekuranz-, Finanz- und Immobilienmakler, Hamburg, Lademannbogen 10, 22339 Hamburg. Einzelprokura: Forst, Gregor, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 120704: wbA24 GmbH & Cie. KG Assekuranz-, Finanz- und Immobilienmakler, Hamburg, Erdkampsweg 4, 22335 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lademannbogen 10, 22339 Hamburg.
HRA 120704: wbA24 - Assekuranz-, Finanz-, Immobilienmakler GmbH & Cie. KG, Hamburg, Erdkampsweg 4, 22335 Hamburg. Neue Firma: wbA24 GmbH & Cie. KG Assekuranz-, Finanz- und Immobilienmakler.
HRA 120704: wbA24 - Assekuranz-, Finanz-, Immobilienmakler GmbH & Cie. KG, Hamburg, Erdkampsweg 4, 22335 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 29.08.2016 das von dem Einzelkaufmann Bruger, Wolfgang Erich Karl, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Wolfgang Bruger Assekuranzmakler Anlageberatung und -vermittlung e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 106755) betriebenen Unternehmens als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.10.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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