| 1 |
a)
your Rime-Care sozial-buddhistische
Dienste gUG (haftungsbeschränkt)
b)
München
Geschäftsanschrift:
Sommerstr. 51, 81543 München
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung.
(2) Der Zweck der Gesellschaft ist:
a. die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2
Nr. 2 AO), insbesondere der Vermittlung
und Verbreitung buddhistischer Lehren und
Praktiken unter Einbeziehung aller
buddhistischen Schulen, die nicht
sektiererisch handeln,
b. die Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO),
c. die Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2
Nr. 4 AO),
d. die Förderung der Hilfe für Behinderte,
Erkrankte sowie Sterbende (§ 52 Abs. 2 Nr.
10 AO),
e. die Förderung der Volks- und
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
f. die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.
(3) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch folgende
Maßnahmen der buddhistisch inspirierten
Fürsorge, Seelsorge sowie der Trauer- und
Sterbebegleitung:
a. Trauer- und Sterbebegleitung, Fürsorge
und Seelsorge
i. Ambulante oder stationäre soziale und
fürsorgerische Hilfeleistungen für
erkrankte, ältere, palliative und sterbende
Menschen sowie für Menschen in
psychischen Ausnahmesituationen,
inspiriert durch buddhistische Grundsätze.
ii. Die Begleitung findet in den Wohnungen
der Betroffenen, in Krankenhäusern,
Palliativstationen, Pflegeheimen, Hospizen,
Gefängnissen oder anderen
gesundheitlichen und sozialen
Einrichtungen statt - persönlich, telefonisch
oder über andere geeignete
Kommunikationsmittel.
iii. Seelsorgegespräche zur Stärkung von
Resilienz, Mitgefühl und innerem Frieden in
Krisensituationen.
b. Rituale, Zeremonien und Trauerarbeit
i. Durchführung buddhistisch-kultureller
Rituale, Gebete und Praxiszeremonien,
insbesondere zur Trauer- und
Sterbebegleitung.
ii. Gestaltung individueller Trauerfeiern und
Gedenkzeremonien, auch unter
Einbeziehung buddhistischer Ordinierter
(Mönche und Nonnen) sowie von
Achtsamkeitspraxis und Meditation.
iii. Trauerarbeit mit Angehörigen zur
Unterstützung bei der Verarbeitung von
Verlusten.
c. Veranstaltungen und Begegnungsstätte
i. Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen, Vorträgen, Kursen,
Seminaren, Beratungsangeboten sowie
Praxisgruppen mit den Schwerpunkten:
ii. Buddhistische Lehre und Ethik,
iii. Achtsamkeitspraxis und Meditation,
iv. Sterben, Trauer und Verlust,
v. Fürsorge und Seelsorge,
vi. Krisenbewältigung und spirituelle
Begleitung,
vii. Aufbau und Betrieb einer
Begegnungsstätte, die als Ort der Praxis,
des Austauschs, der Fortbildung und der
spirituellen Gemeinschaft dient,
d. Veröffentlichungen und digitale
Angebote
i. Erstellung und Veröffentlichung von
Schriften, Lehrmaterialien, Handreichungen,
Online-Artikeln und digitalen Medien, die der
Vermittlung buddhistischer Inhalte,
Trauerarbeit und Fürsorge dienen.
ii. Nutzung von Onlineplattformen und
sozialen Medien zur Öffentlichkeitsarbeit,
Bildung und Vernetzung von Helferinnen
und Helfern sowie zur Kommunikation mit
der Gesellschaft.
e. Schulungen, Fortbildungen und
Gastvorträge
i. Entwicklung, Durchführung und
Organisation von Schulungen, Fort-und
Weiterbildungsseminaren, die den
gemeinnützigen Zwecken entsprechen,
insbesondere zu den Themen:
ii. Buddhistische Seelsorge,
iii. Palliative Fürsorge,
iv. Achtsamkeit und Meditation,
v. Trauerbegleitung und ethische
Fragestellungen in der Sterbebegleitung,
vi. Einladung buddhistischer Ordinierter,
Gastlehrer/-innen und Dozenten/-innen aus
dem In- und Ausland zur Durchführung von
Lehrveranstaltungen,
vii. Kooperation mit anderen
Organisationen, die ähnliche Bildungsziele
verfolgen.
f. Kooperationen und Netzwerkarbeit
i. Aufbau und Pflege von Kooperationen mit
Zentren, Institutionen und Personen, die
ähnliche Ziele verfolgen, um gemeinsame
Projekte zu initiieren und Synergien in der
Begleitung und Fürsorge zu schaffen.
ii. Zusammenarbeit mit Hospizen,
Pflegeeinrichtungen, Kliniken, kirchlichen
Einrichtungen und anderen Trägern sozialer
Arbeit.
(4) Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres
Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte
berechtigt, die den
Unternehmensgegenstand unmittelbar zu
fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres
Satzungszwecks kann sie auch
steuerbegünstigte Tochtergesellschaften
gründen oder sich an anderen
steuerbegünstigten Körperschaften
beteiligen. |
1.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Radke, Daniela, München, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2026. |
a)
27.01.2026
Prell |