Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 5 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schlotmann, Raimund, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
07.04.2026
Goßmann |
| 4 |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Sohn, Christian, Büttelborn, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Tischner, Erik, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Prokura erloschen:
Tischner, Erik, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.03.2023
Vatter |
HRB 736759: zetVisions GmbH, Heidelberg, Mittermaierstraße 31, 69115 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Sohn, Christian, Büttelborn, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Pürsing, Monika, Gernsheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 736759: zetVisions GmbH, Heidelberg, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Mittermaierstraße 31, 69115 Heidelberg.
HRB 337027: zetVisions AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 14.05.2020 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "zetVisions GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 736759) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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